Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-Nord
Gabriela Heinrich
SPD
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Frage von Peter-Michael N. •

Frage an Gabriela Heinrich von Peter-Michael N. bezüglich Familie

Elternunterhalt

Grüß Gott und Guten Tag,

die in der GroKo hinterlegte Neuregelung läßt weiter auf sich warten. Wer nicht oder noch nicht davon betroffen ist hat natürlich jede Menge Zeit. Uns drückt das ganz schön; 1. weil wir betroffen sind, 2. weil die Berechnung des Bezirkes einseitig und falsch sind, 3. weil die Verhandlungen immer vor dem Familiengericht enden, weil die Bezirke darauf setzen das auf die zusätzlichen Kosten des Pflichtanwalts eine deutliche Hemmschwelle darstellen und das der Richter ohnehin i.d.R. den Anträgen der Bezirke folgen.
Unverständlich das die Bezirke so hart gegen die "Kinder" vorgehen. Auf der einen Seite erhält ein Schwerbehinderter im Nachteilausgleich steuerliche Erleichterungen, die Bezirke betrachten das allerdings als Einkommen. Moralisch nicht nachvollziehbar. Das nur als kurzes Beispiel. Jetzt meine Fragen: 1. Was ist der Stand der Dinge? 2. Wann kommt die Neuregelung? 3. Wird es eine Rückwirkende Regelung geben um allein die Familiengerichte zu entlasten? Wie werden Sie Abstimmen? Oder was sonst noch wichtig wäre.

mfg N.

Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-Nord
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.,

ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass der Entwurf von Bundesminister Hubertus Heil (SPD) für das Angehörigenentlastungsgesetz am 14. August vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.

Mit der Neuregelung wollen wir Angehörige von den Pflegeheimkosten ihrer Eltern weitgehend befreien und die entsprechende Unterhaltspflicht nur noch bei sehr hohen Einkommen einfordern.

Wir werden im Herbst die Beratungen im Bundestag starten und hoffen darauf, diese zeitnah abschließen zu können. Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Eine rückwirkende Regelung im Sinne einer Rückerstattung bereits geleisteter Unterstützung für Angehörige vor dem 1. Januar 2020 oder den Verzicht auf bereits angefallene Forderungen wird es sehr wahrscheinlich nicht geben. Hier ließe sich aus meiner Sicht auch keine gerechte Grenze ziehen, wie weit eine Rückwirkung gehen sollte. Egal wie weit man zurückginge – eine Woche, einen Monat, ein Jahr, fünf Jahre – es würde immer jemanden geben, der außen vor bliebe. Stichtagsregelungen sind aber die einzige Umsetzungsmöglichkeit, wenn man neue Leistungen einführt.

Ich persönlich werde dem Gesetz aller Voraussicht nach zustimmen, wobei ich natürlich den Beratungen im Bundestag und damit verbundenen, etwaigen Änderungen am Gesetzentwurf nicht vorausgreifen kann. Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf findet jedenfalls meine klare Zustimmung und Unterstützung. Denn ich teile das Anliegen, Angehörige von den Pflegekosten der Eltern zu entlasten und finde, dass es sich hierbei um ein wachsendes Problem in unserer älter werdenden Gesellschaft handelt, das schnell gelöst werden muss.

Ich spreche mich zudem dafür aus, in einem nächsten Schritt auch noch – angesichts der steigenden Kosten – den zusätzlichen Vorschlag der SPD umzusetzen, den Eigenanteil der Pflegebedürftigen an den Kosten eines Pflegeheims in Zukunft zu begrenzen.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriela Heinrich, MdB

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