Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-Nord
Gabriela Heinrich
SPD
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Frage von Heinz K. •

Frage an Gabriela Heinrich von Heinz K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Ernstberger,

Ihr JA billigt, dass wegen S. Gabriel CETA vorab in Kraft treten kann, trotz klarem Nein der SPD Bayern.

Die Rede ist von "Zusatzvereinbarungen", die aber vor Vertragsabschluss (in X Jahren) nicht rechtsverbindlich wären - sofern überhaupt je Teil des Vertragstextes - auch vom Bestand des "Right to Regulate".
Ein Trugschluss, sind sich kanadische Kritiker sicher:
http://canadians.org/ceta-deception-2

Die Textformel (s. a. EU-Vietnam) generiert aber kein "Right to Regulate" sondern "bestätigt" lediglich eins, das explizit existierte.
https://blog.ffii.org/ceta-who-pulled-the-plug-on-the-right-to-regulate/

Jedoch reguliert CETA staatl. Recht, das Konzerne "benachteiligt", umfassend, provoziert so Klagen vor dem ICS(D)-Gerichtshof der Weltbank in Washington (Konzernvorbehalt) und daher potentiell Konventionalstrafen in Milliardenhöhe für betroffene Staaten, falls sie auf "Right to Regulate" bestehen. Es sei denn, die (handelshemmenden) Gesetze werden abgeschafft.

Sie ebneten demnach einem "Kompromiss" den Weg, der ganz reale, tiefgreifende Auswirkungen haben wird.

Szenario: CETA tritt "pro forma" in Kraft, läuft schmerzfrei, ohne große Klagewelle o. Ä., bis Vertragsabschluss, Zusatzvereinbarungen entfallen so. Der Vertrag wird zementiert (zeitl. unbegrenzt, unilateral unkündbar).

Nun kommen Milliardenklagen der Konzerne aus Drittstaaten, mit Sitz in Kanada (oder USA bei TTIP) - oder der EU. Der ICS legt den Vertrag leider gern pro Unternehmen aus. Schon können wir uns Arbeits-, Umwelt-, Sozial-, Datenschutzstandards usw. nicht mehr leisten.

CETA, TTIP, TISA: Ende der Sozialdemokratie, das die SPD mit der Agenda 2010 eingeläutet hat. Patient tot, herzlichen Glückwunsch!

Was denken Sie:
- wie rechtfertigen Sie dieses Risiko, od. wie würde es verhindert?
- wieso stimmten Sie nicht analog zum Willen der Basis ab?
- hat die SPD schon eine Streichliste überflüssiger Rechte, wie bei der Agenda?

Mit freundlichen Grüßen,

Heinz Kummer

Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-Nord
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kummer,

ich bin zwar nicht Frau Ernstberger, möchte Ihnen aber gerne auf Ihre E-Mail antworten. Sollten Sie sich auf den SPD-Parteikonvent im September beziehen, dann möchte ich darauf hinweisen, dass ich dort keine Delegierte war. Grundsätzlich kann ein Parteikonvent in Deutschland aber auch nicht darüber entscheiden, ob ein europäisches Abkommen in Kraft tritt oder nicht. Auf dem Konvent fand daher keine Abstimmung über das Inkrafttreten von CETA statt.

CETA sieht keine privaten Schiedsgerichte vor, sondern einen ständigen Gerichtshof mit 15 Mitgliedern, die von Kanada und der EU ernannt werden, mit öffentlichen Verfahren und einer Berufungsinstanz. Das ist ein wesentlicher Fortschritt – den nicht zuletzt Sigmar Gabriel durchgesetzt hat – gegenüber allen bestehenden Handelsabkommen. Die von Ihnen befürchtete Aufhebung von Arbeits-, Umwelt-, Sozial-, Datenschutzstandards sieht CETA nicht vor.

Über CETA muss zunächst das Europäische Parlament entscheiden. Anschließend sind die nationalen Parlamente gefragt. Ich persönlich werde CETA am Ende nur dann zustimmen, wenn noch wesentliche Verbesserungen an dem Abkommen erreicht und rechtssicher festgehalten werden. Das hatte auch der SPD-Parteikonvent im September gefordert. Siehe dazu:
http://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Beschluesse/Parteikonvent/IA1_Beschluss_Globaler_Handel_braucht_fortschrittliche_Regeln.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Gabriela Heinrich

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