Frage an Gabriela Heinrich von Robert S. bezüglich Staat und Verwaltung
Guten Tag Frau Heinrich,
leider haben sie meine Frage nicht abschließend beantwortet, daher nochmals eine Nachfrage.
Haben Sie ihre Staatsangehörigkeit durch Abstammung bis vor 1914, wie auf dem Merkblatt des Bundesverwaltungsamtes angegeben, nachweisen müssen um in den Bundestag einzuziehen?
Der Personalausweis ist lt. Wiki noch kein eindeutiger Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.
Vielen Dank Vorab!
MfG
Robert Schwaben
Sehr geehrter Herr Schwaben,
der Nachweis der Abstammung ist hierfür nicht notwendig. Die Bundeswahlordnung sieht vor, dass nur eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde vorliegen muss, dass der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist. Darin bestätigt die Gemeindebehörde, dass der Bewerber nach vorliegenden Erkenntnissen "Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes" ist. Es reicht also die in dem Wiki-Eintrag angesprochene „Glaubhaftmachung“.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriela Heinrich