Frage an Gabriela Heinrich von Jakob H. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Heinrich,
in den nächsten Wochen soll die "Mindestspeicherfrist", "Verkehrsdatenspeicherung" oder auch "Vorratsdatenspeicherung" voraussichtlich noch vor der Sommerpause beschlossen werden.
Welche Chancen räumen Sie dem geplanten Gesetz ein, einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht standzuhalten?
Wie planen Sie bezüglich des Gesetzes abzustimmen?
Falls Sie das Vorhaben unterstützen sollten, mit welchen Argumenten würden Sie versuchen mich von Ihrer Position zu überzeugen?
Sehen Sie den journalistischen Quellenschutz durch das Gesetz ausreichend gesichert?
Ich hoffe, Sie finden Zeit für eine Antwort. Ich bin sehr gespannt auf Ihren Standpunkt.
Mit freundlichen Grüßen,
Jakob Hamming
Sehr geehrter Herr Hamming,
ich gehe davon aus, dass das geplante „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ verfassungskonform ausgestaltet wird. Der Gesetzentwurf wird heute erstmalig im Bundestag beraten und anschließend an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Dort wird der Gesetzentwurf dann ggf. auch noch geändert werden, bevor er voraussichtlich im Herbst abschließend beraten wird.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Anbieter Daten nur relativ kurz speichern, nämlich 10 Wochen. Die maßgebliche Richtlinie der EU hatte zuvor noch eine Speicherfrist zwischen 6 Monaten und 2 Jahren vorgesehen. E-Mails dürfen nicht gespeichert werden. Welche Internetseiten aufgerufen wurden, wird nicht gespeichert. Der Inhalt von Telefongesprächen wird ebenfalls nicht gespeichert. Strafverfolgungsbehörden dürfen die Daten nur im Falle der Verfolgung besonders schwerer Straftaten abrufen, und auch nur dann, wenn ein Richter oder eine Richterin zugestimmt hat.
Daten, die bei der Kommunikation mit Journalisten anfallen, dürfen die Strafverfolgungsbehörden nicht nutzen, das gilt auch für Zufallsfunde. Insofern sehe ich den journalistischen Quellenschutz ausreichend gewährleistet. Auch die Kommunikation mit Ärzten, Anwälten usw. ist geschützt.
Weitere Infos zu dem Gesetzentwurf finden Sie hier:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/20150527_FAQ_Hoechstspeicherfrist.pdf;jsessionid=574A08883B25C2BE8C9F75BEC3B1E272.1_cid289?__blob=publicationFile
Ob ich dem Gesetzentwurf zustimmen werde, werde ich im weiteren Gesetzgebungsverfahren entscheiden. Meine größten Bedenken habe ich hinsichtlich der Frage der Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung, also des tatsächlichen Nutzens, und ob dieser groß genug ist, eine (wenn auch verkürzte) Datenspeicherung zu rechtfertigen. Außerdem geht es mir um die Frage der Datensicherheit.
Ich werde daher die jetzt startenden Beratungen zum Gesetzentwurf aufmerksam verfolgen, bevor ich mir ein endgültiges Urteil bilde.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriela Heinrich