Antwort von Fritz Niedergesäß
CDU
• 25.08.2013

(...) bei der Interaktion des SGB II oder des sogenannten „Hartz IV“ mit anderen Gesetzen gilt es zu beachten, dass das SGB II soziale Notfälle in allgemeiner Form ausgleichen soll. Dieses gilt nur dann, sofern es für diese Fälle nicht bereits spezielle gesetzliche Regelungen gibt. (...)

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