Frage von Thomas P. • 21.09.2013
Antwort ausstehend von Fritz Niedergesäß CDU
(...) bei der Interaktion des SGB II oder des sogenannten „Hartz IV“ mit anderen Gesetzen gilt es zu beachten, dass das SGB II soziale Notfälle in allgemeiner Form ausgleichen soll. Dieses gilt nur dann, sofern es für diese Fälle nicht bereits spezielle gesetzliche Regelungen gibt. (...)
(...) Aber zu Ihrer Frage. Die verkehrstechnische Situation ist in Berlin, wie in jeder anderen Großstadt der Welt, ein großes Problem. Zu Stoßzeiten sind viele Straßen an ihrer Belastungsgrenze so dass es zu Staus im Berufsverkehr kommt. (...)