Fritz Matschulat
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Thomas W. •

Frage an Fritz Matschulat von Thomas W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Matschulat,

mit den grundgesetzlichen Änderungen im Rahmen der Föderalismusreform geht Beamten-Besoldungsrecht in die Länderzuständigkeit über. Hierzu, und zum öffentlichen Dienstrecht, habe ich 3 Fragen:

1. Beabsichtigen die Berliner Grünen landesspezifische Eingriffe in das Besoldungsrecht (z.B. Absenkung der Besoldungshöhe auf 90% analog zum AnwTV für Tarifbeschäftigte)?
2. Welche Ziele bestehen seitens der Berliner Grünen hinsichtlich des weiteren Einsatzes der Beschäftigten im Personalüberhang? Wird weiterhin an der Beschäftigungssicherung für Tarifbeschäftigte festgehalten?
3. Welche Positionen vertreten die Berliner Grünen hinsichtlich der Auswirkungen des Gesundheitsreform auf das beamtenrechtliche Beihilferecht (Stichworte: Gesundheitsfonds, Private Krankenversicherung)?

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Wagner

Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Wagner,

die von Ihnen angesprochenen Themen führten in fast allen Parteien, mindestens in Teilbereichen, zu unterschiedlichen Positionen. Da Sie die Fragen aber direkt an mich als Kanidaten für das Abgeordnetenhaus gestellt haben, möchte ich diese aus meiner Sicht, die auch von vielen Mitgliedern meiner Partei mitgetragen werden, beantworten:

1. Es sind keine Eingriffe in das Besoldungsrecht beabsichtigt.

2. An der Beschäftigungssicherung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst wird weiterhin festgehalten. Der Personalüberhang sollte schneller abgebaut werden. Dazu müssen Quali- fizierungsmaßnahmen konsequenter durchgeführt werden.

3. Die geplante Gesundheitsreform wird kaum zu nennenswerten Einsparungen führen, zu mehr Bürokratie allerdings. Auch privat krankenversicherte zu belasten, ist nicht der richtige Weg. Der Gesundheitsfonds wird keine positive Wirkung haben.

Weitere Einzelheiten können Sie auch unter www.gruene-berlin.de nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen

Fritz Matschulat