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Fritz Haugg
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Frage von Otto B. •

Frage an Fritz Haugg von Otto B. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Haugg,

bei der Mütterrente werden bis zum Stichjahr 1992 3 Jahre und danach 2 Jahre angerechnet. Warum wurde der Stichtag auf 1992 gelegt, obwohl das Gesetz das einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für alle Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr und das als Begleitmaßnahme zum § 218 im Schwangeren- und Familienhilfegesetz beschlossen worden war, um Familien, insbesondere Frauen, in der Erziehung von Kindern zu entlasten und so die Bereitschaft zum Austragen eines Kindes zu stärken und Abtreibungen zu verhindern, 1996 in Kraft trat? Gerade Bayern in der Fläche hinkte sogar diesem Anspruch noch mehr als 10 Jahre hinterher. Für eine gerechte Teilhabe am gesellschaftlichen Profit, der durch die Kindererziehung erbrachten Leistung und Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile, wäre genug Geld vorhanden. Es dürften halt nur Versicherungsleistungen aus Beiträgen bezahlt werden und Leistungen aus politischen Erwägungen aus Steuermitteln bezahlt werden. Sehen Sie hierzu auch den Beitrag:
"In: Otto, Hans-Uwe / Thiersch, Hans (Hg.): Handbuch Sozialarbeit Sozialpädagogik. Neuwied 2001, S. 964-984" unter www.uni-Kassel.de

Freundliche Grüße
O. B.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr B.,

Wir Freie Demokraten setzen uns für Chancengleichheit von Frauen und Männern ein. Wir wollen, dass jeder Mann und jede Frau passende Rahmenbedingungen vorfinden, um das eigene Potential voll zu entfalten und das Leben nach eigener Vorstellung zu gestalten.

Wir setzen uns dafür ein, dass alle Eltern frei entscheiden können, welches Arbeitsmodell sie wählen. Damit Väter und Mütter Beruf und Familie besser vereinbaren können, wollen wir flexible Angebote zur Kinderbetreuung, auch in Betrieben, fördern.

Die Anerkennung der Lebensleistung unserer Mütter ist wichtig, es muss irgendeinen Stichtag geben, auch hier stellt sich die Frage der Generationengerechigkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Fritz Haugg