Frage an Fritz Felgentreu von Anna F. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Felgentreu,
sehr gerne würde ich Sie fragen, wie Sie als mein Abgeordneter zu dem Thema der automatischen Gesichtserkennung stehen. Auf meinen Sbahnfahrten, die über das Südkreuz führen, sticht mir jedes Mal der Testbahnhof ins Auge. Zwar wird dort argumentiert, dass es dort um meine Sicherheit gehe. Die Unsicherheit, die durch eine automatischen Gesichtserkennung im Bezug auf das wahren der Persönlichkeitsrechte einhergeht, überwiegt jedoch in meiner Wahrnehmung deutlich.
Falls es zu einer Abstimmung im Bundestag zu diesem Thema kommen sollte, würden Sie dafür oder dagegen stimmen? Was sind Ihre Argumente?
Über eine Aussage zu Ihrer Haltung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
A. F.
Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die automatisierte Gesichtserkennung wurde vor einem Jahr im Deutschen Bundestag debattiert (siehe: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw05-de-gesichtserkennung-679992). Die SPD hat sich in der Debatte deutlich gegen eine Ausweitung des Projekts am S-Bahnhof Südkreuz ausgesprochen und auch erreicht, dass die „automatischen Gesichtserkennung“ durch Kameras nicht in das Bundespolizeigesetz von Innenminister Horst Seehofer aufgenommen wurde. Die Innenpolitikerinnen und Innenpolitiker der SPD-Fraktion halten die Erfassung von Gesichtern für einen falschen, wenn nicht sogar gefährlichen Weg. Sie kommen im Gegensatz zum Bundesinnenminister (siehe: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2018/10/gesichtserkennung-suedkreuz.html) zu dem Schluss, dass das Pilotprojekt am Bahnhof Südkreuz kein Erfolg ist und damit nicht ausgeweitet werden sollte.
Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ute Vogt, sagt in der Debatte: "Die automatisierte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum mithilfe von biometrischen Daten hat auch eine andere Qualität als das, was wir derzeit an Videoüberwachung kennen; denn es werden eben nicht wie bisher Geschehnisse erfasst, sondern Menschen werden sehr individuell erkennbar. Aus meiner Sicht ist das gleichbedeutend mit einer Kontrolle ohne entsprechenden Anlass. Dieser anlasslosen Kontrolle setzt unsere Verfassung – das zeigt auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – , wie ich finde, zu Recht sehr enge Grenzen."
Persönlich befürworte ich wie der Berliner Innensenator einfache Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten, bin aber der Auffassung, dass das Thema der „automatisierten Gesichtserkennung im öffentlichen Raum“ eine ausführlichere Debatte in der gesamten Gesellschaft braucht. Wir befinden uns hier in der schwierigen Abwägung zwischen Sicherheit auf der einen und Freiheit auf der anderen Seite. Zwischen Kriminalitätsbekämpfung, Verbrechensbekämpfung und der individuellen Freiheit und Selbstbestimmung der Menschen und ihrer Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum. Diese Debatte muss nicht nur im Parlament, sondern auch in der Gesellschaft geführt werden. In der aktuellen Legislaturperiode erwarte ich keine Abstimmung mehr zu dieser Thematik.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Felgentreu