Frage an Fritz Felgentreu von Clemens S. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Lieber Herr Felgentreu,
die SPD feiert sich auf ihrer Homepage in einem Artikel vom 26.03.21 mit der Überschrift "Durchbruch bei der Reform der Transparenzregeln für Abgeordnete". Mit Erschrecken musste ich feststellen, dass beim eingebrachten Gesetz der Partei "Die Linke", in dem schärfere Regeln zur Transparenz für Abgeordnete gefordert waren, alle Abgeordneten der SPD gegen den Gesetzentwurf gestimmt haben.
Was hat sie an dem Antrag der Linken gestört?
Viele Grüße,
Clemens Sido
Sehr geehrter Herr Sido,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19.04.2021 zur Reform der Transparenz-Regeln für Abgeordnete.
In der SPD-Fraktion setzen wir uns seit Jahren für mehr Transparenz in der Politik ein. Nach der Maskenaffäre und der Aserbaidschan-Lobbyaffäre der Union, konnten wir uns mit der CDU/CSU endlich auf schärfere Transparenz-Regeln für Abgeordnete einigen. Diese Regeln beinhalten unter anderem, dass nennenswerte Einkünfte aus Nebentätigkeiten, Unternehmensbeteiligungen und Aktienoptionen künftig auf Euro und Cent genau veröffentlicht werden müssen. Unternehmensbeteiligungen werden bereits ab 5 Prozent (statt bisher ab 25 Prozent) veröffentlicht. Darüber hinaus werden bezahlte Lobbyarbeit sowie Honorare für Vorträge verboten und Abgeordneten ist es untersagt, Geldspenden anzunehmen (siehe: https://www.spdfraktion.de/themen/spd-fraktion-setzt-schaerfere-regeln-abgeordnete).
Mit dem Lobbyregistergesetz beginnt zudem eine neue Zeit der transparenten Interessenvertretung. Ich bin der Meinung, dass wir hier mit unserem Koalitionspartner eine gelungene Regelung geschaffen haben, denn es schafft wichtige Transparenz über die Einflussnahme auf Regierung und Parlament. Wir als SPD hätten uns darüber hinaus auch noch den „exekutiven Fußabdruck“ im Gesetz vorstellen können, das war mit der Union aber leider nicht zu machen.
Der Gesetzesentwurf der Linken strebt zwar ein hohes Maß an Transparenz an, jedoch wäre eine Pflicht zur Offenlegung von Kontaktaufnahmen zu Bundestagsabgeordneten nicht mit der im Grundgesetz verankerten Mandatsfreiheit nach Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar. Es ist nicht immer möglich, all das, was man gerne regeln möchte, im Einklang mit einer Verfassung, die einen festen Rahmen vorgibt, auch regeln zu können.
Durch das Fehlverhalten von einigen Unionsabgeordneten ist Vertrauen zerstört worden. Ich hoffe sehr, dass wir mit den deutlich verschärften Regelungen das Vertrauen in die Politik zurückgewinnen und die parlamentarische Demokratie stärken können.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Felgentreu