Frage an Fritz Felgentreu von Christoph W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Felgentreu,
diese Woche soll entschieden werden, dass die Bundesländer Kompetenzen aufgrund der Corona-Pandemie abtreten. Dies ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Liest man z.B. bei Wikipedia unter "Förderalismus" nach, findet man Sätze wie "In der Bundesrepublik ist der Föderalismus durch Artikel 20 des Grundgesetzes ein Staatsstrukturprinzip und somit grundlegender Teil des politischen Systems. Die Ewigkeitsklausel legt fest, dass er unabänderlich festgeschrieben ist." oder "Auch keine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit des Deutschen Bundestages und des Bundesrates darf die föderale Struktur und Organisation der Bundesrepublik aufheben."
Wie stehen Sie als Sozialdemokrat diesem - meiner Meinung nach demokratieschädlichen und beängstigenden- Ansatz gegenüber?
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Welker
Sehr geehrter Herr Welker,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Mich persönlich hat die Novelle des Infektionsschutzgesetzes vor eine der schwersten Entscheidungen meines politischen Engagements gestellt. Ich halte das Gesamtvorhaben, die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie auf Bundesebene zu vereinheitlichen, für falsch und habe daher in meiner Fraktion gegen die Einbringung des Gesetzentwurfes gestimmt. Ich habe mich aber letzten Endes schweren Herzens dazu entschlossen, die Politik der Koalition mitzutragen. Den Abwägungsprozess habe ich auf meiner Webseite transparent gemacht und lade Sie herzlich ein, diesen zu lesen:
https://fritz-felgentreu.de/2021/04/21/zur-corona-notbremse-des-bundes/
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Felgentreu