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Fritz Felgentreu
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Frage von Jörn-Derek G. •

Frage an Fritz Felgentreu von Jörn-Derek G. bezüglich Recht

Abwägung der Corona-Maßnahmen

Guten Tag Herr Felgentreu,

mit den zu erwartenden ansteigenden Erkrankungszahlen (oder definierten Fälle) im Herbst werden nun von der Bundesregierung und von den Ministerpräsidenten wieder eine Vielzahl einschneidender Maßnahmen ausgerufen, die das soziale und wirtschaftliche Leben fast aller Bürger massiv betreffen werden.
Aussagen von Fachleuten lassen erwarten, dass das Beendigen der „Epidemischen Lage nationaler Tragweite“ wohl gut und gerne erst 2022 erfolgen wird; vor allem hier im Zusammenhang mit dem voraussichtlichen Abschluß der angestrebten Impfmaßnahmen.
Meine grundsätzliche Frage an Sie ist nun:
In wieweit habe Sie (oder ihre Fraktion) die Alternativlosigkeit dieser Maßnahmen und, falls klar erkennbar, der zugrundeliegenden Strategie, überprüft ?

Ich möchte mich bei der Beschreibung eines Alternativmodels an der Great Barrington Declaration orientieren: Risikogruppen-Schutz (bei deren Wunsch), die tatsächliche Belastungsgrenze des Gesundheitssystems als akzeptable Grenze für angemessene Verbotsmaßnahmen, normale Hygienemaßnahmen für alle.
Risikogruppen waren schon seit Ende Januar definierbar und die frühe Heinsberg-Studie hält in wichtigen Punkten bis jetzt.
Also konkret:
Wie haben Sie sich ein Bild gemacht, ob die anfangs durchgeführten und nun, in anderer Reihenfolge, wiederholten Maßnahmen angemessen waren/sind; vor allem unter Beachtung der Vorgaben des Grundgesetzes und des Rechtsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit ?

Gern würde ich erfahren,
• welche Anfragen Sie (oder ihre Fraktion) hierzu an die Bundes/Landesregierung gestellt haben,
• welche Antworten es hierzu gab, und
• welche Studien Sie (oder ihre Fraktion) ggf. selbst beauftragt haben, falls die Bundes/Landesregierung nicht oder nicht ausreichend geantwortet hat
Das Parlament als Vertretung des Souveräns war schon seit Monaten in der Pflicht, hier zu hinterfragen und ggf. zu handeln.

Mit freundlichen Grüßen,
Jörn-Derek Gehringer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gehringer,

vielen Dank, dass Sie die Initiative ergriffen haben und mit mir als Abgeordnetem Kontakt aufgenommen haben.
Uns als Fraktion ist es wichtig die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Aus diesem Grund unterstützt die SPD-Fraktion die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zu Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandmie. Dies hat unter anderem auch unser Fraktionsvorsitzender Mützenich im Plenum bekräftigt und darauf hingewiesen, dass die neuen Maßnahmen verhältnismäßig und dringend erforderlich sind, um die Infektionsdynamik durchbrechen zu können (siehe: https://www.spdfraktion.de/themen/wir-schaffen-grosse-finanzielle-auffanghilfen).

Der Bundestag nimmt in der Bewältigung der Pandemie eine konstruktive Rolle ein. Auf Anregung und mit Beschluss der SPD-Fraktion vom 3. November wird das Infektionsschutzgesetz reformiert, um eine bessere Rechtssicherheit der Maßnahmen zu gewährleisten. Es bedarf konkreterer rechtlicher Rahmenbedingungen, die Bundesregierung und Landesregierungen vorgeben, welche Schutzmaßnahmen unter welchen Voraussetzungen ergriffen werden können – und wo Grenzen erreicht seien: https://www.spdfraktion.de/themen/mehr-rechtssicherheit-beim-schutz-corona. Doch nicht nur allein die SPD-Fraktion unterstützt die Maßnahmen. Auch im Bundestag wurden die Maßnahmen für den November debattiert und bestätigt: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw44-de-regierungserklaerung-donnerstag-801000.

Die Pandemie hat uns alle stark getroffen und uns vor neue Herausforderungen gestellt. Die ergriffenen Maßnahmen im März haben gezeigt, dass wir das Infektionsgeschehen eindämmen können. Dank des sogenannten „Lockdowns“, also weitreichender Kontaktbeschränkungen, haben wir Bilder wie beispielsweise aus Spanien oder Italien verhindert. Durch die überwiegende Einhaltung der Maßnahmen konnten wir die Verbreitung des Virus eindämmen. Dies muss auch nun wieder unser Ziel sein, weshalb die Entscheidung für einen „Lockdown light“ die richtige gewesen ist. Unser Handeln orientiert sich hierbei zum einen an der Belastungsgrenze des Gesundheitssystems, welche wir nicht erreichen oder überschreiten wollen und zum anderen an dem Schutz der Risikogruppen. Die von Ihnen beschriebene Variante des Schutzes der Risikogruppen ist jedoch keine Alternative. Wir können vulnerable Gruppen nicht von dem gesellschaftlichen Leben isolieren. Das Konzept ist ethisch nicht vertretbar und wissenschaftlich nicht ausreichend fundiert (siehe z.B. https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/barrington-coronavirus-massnahmen-1.5068325).

Das SARS-CoV-2 Virus wird uns noch eine Weile begleiten, weshalb es umso wichtiger ist, dass wir einen verantwortlichen Umgang mit der Pandemie finden. Wir müssen gemeinsam an einem Strang ziehen und ein solidarisches Miteinander pflegen. Nur so können wir dem Virus Einhalt gebieten.

Mit freundlichen Grüßen
Fritz Felgentreu