Frage an Fritz Felgentreu von Jonas S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Herr Fritz Felgentreu,
obwohl Deutschland seine Klimaziele für 2020 deutlich verfehlt (siehe z.B. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-02/klimaschutzbericht-ziele-2020-immissionen-klimawandel), haben Sie am 28. Juni dagegen gestimmt, den Betrieb von Kohlekraftwerken zur Stromerzeugung zu beenden.
Warum?
Sehr geehrter Herr S.,
bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihre Anfrage erst jetzt beantworte. Wir waren ja schon auf anderen Kommunikationskanälen in Kontakt. Diese Anfrage hier ist mir dabei leider durchgerutscht.
Die sogenannte Kohlekommission hat einen Vorschlag entwickelt, wie wir parallel zum Atomausstieg auch aus der Kohle aussteigen können. Umweltverbände, Gewerkschaften, Industrie und gesellschaftliche Gruppen aus den betroffenen Regionen haben sich auf einen gangbaren Weg geeinigt. Bis zum Jahr 2030 sollen die im Markt betriebenen Kraftwerkskapazitäten für Braunkohle auf 9 GW und für Steinkohle auf 8 GW reduziert werden.
Ich unterstütze den Weg der Bundesregierung eine Bund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg herbeizuführen und habe daher am 28. Juni 2019 gegen das Kohlekraftwerk-Sofortmaßnahme-Gesetz von Bündnis 90/Die Grünen gestimmt. Diese ist in der Zwischenzeit erfolgt (siehe: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-einigung-zum-kohleausstieg-1712774).
Am 29. Januar 2020 hat die Bundesregierung in der Folge den Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) beschlossen (siehe: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kohleausstiegsgesetz-1716678). Damit ist ein weiterer wichtiger Meilenstein bei der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) erreicht. Bereits im vergangenen Jahr wurde der Entwurf zum Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen auf den Weg gebracht. In diesem Jahr können nun beide Gesetzgebungsvorhaben gemeinsam zum Abschluss gebracht werden.
Am 6. März 2020 hat der Deutsche Bundestag das Kohleausstiegsgesetz in 1. Lesung beraten. Ich empfehle Ihnen die Rede meines Kollegen Klaus Mindrup zur Position der SPD (siehe: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw10-de-kohleausstiegsgesetz-682602). Wir schauen nun, wie wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung in der parlamentarischen Beratung noch besser machen und die Vorschläge der Kohlekommission optimal umsetzen können.
Spätestens im Jahr 2038 wird die Kohleverstromung in Deutschland beendet sein, Neubauten von Kraftwerken werden ab sofort verboten, die bestehenden Kraftwerke Block für Block vom Netz genommen. Der Kohleausstieg leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass Deutschland seine Klimaschutzziele 2030 erreicht und bis 2050 treibhausgasneutral wird.
Klar ist aber auch: In einigen Regionen ist die Kohle(-verstromung) bis heute ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Diese Regionen, die Beschäftigten und Unternehmen stehen vor besonderen Herausforderungen. Die politische Entscheidung, die Kohleverstromung zu beenden, geht deshalb mit einer besonderen Verantwortung für die betroffenen Regionen und den dort lebenden Menschen einher. Mit dem Strukturstärkungsgesetz begleiten wir die vom Kohleausstieg am meisten betroffenen Regionen im Prozess der Strukturentwicklung und unterstützen einen nachhaltigen und in die Zukunft gerichteten Struktur-wandel. Kohleausstieg und die Umsetzung von energie- und strukturpolitischen Maßnahmen werden dabei inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Fritz Felgentreu