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Fritz Felgentreu
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Frage von Harald K. •

Frage an Fritz Felgentreu von Harald K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Felgentreu,
Wie man der aktuellen Presse entnehmen kann, wurde der Steuerzahler mit den Cum-Cum und Cum-Ex Verfahren um über 30 Millarden Euro geprellt. Da mir die ca. 400 Euro die mir als Steuerzahler gestohlen wurden sehr wichtig sind, möchte ich Sie Fragen was sie gedenken in dieser Angelegenheit zu Unternehmen?
Ich möchte dass dieses Geld für Kitas, bezahlbaren Wohnraum und den Pflegenotstand und anderen wichtigen sozialen Projekten eingesetzt wird!
Wie können Sie dieses ermöglichen?

Mit freundlichen Grüßen
H. K.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

die Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte sind nicht legal und ein großer steuerpolitischer Skandal. Dies ist nicht nur meine persönliche Meinung, sondern wurde auch von Steuerexperten vor dem vom 4. Untersuchungsausschuss des Bundestags festgestellt. Die beteiligten Akteure wussten dies; umso verwerflicher ist ihr Handeln. Denn dadurch wurden „der Staat und damit alle ehrlichen Bürger [..] um Milliarden gebracht“, wie Olaf Scholz auf Twitter schrieb.
Ein solches Verhalten kann selbstverständlich nicht geduldet werden. Die Verfolgung von strafrechtlichen Verstößen obliegt der Staatsanwaltschaft, welche mehrere Verfahren bereits zur Anklage wegen Steuerhinterziehung und Betrug gebracht hat. Konsequenzen werden in Form von Geldbußen oder Haftstrafen durch die urteilenden Gerichte folgen. Dies gilt auch für politische Akteure und Bankhäuser.

Die damalige Bundesregierung hat nach Bekanntwerden der Cum/Ex-Geschäfte 2012 andere betroffene Staaten zu spät informiert und Gesetze, die diesen Milliardenbetrug verhindert hätten, viel zu spät erlassen. Das sollte nie wieder so passieren. Der neue Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat daher angekündigt, den Informationsaustausch auf EU-Ebene zu evaluieren und wenn nötig zu verbessern.
Des Weiteren wurde den Cum/Cum-Geschäften durch § 36a EstG seit 2016 jede gesetzliche Grundlage entzogen. Die Finanzämter haben sich außerdem darauf geeinigt, wie sie Cum/Cum-Geschäfte, die vor der Gesetzesänderung durchgeführt wurden, aufdecken können. So werden in den kommenden Jahren die Gelder durch die unermüdliche Arbeit der Finanzbehörden wieder in die Staatskasse zurückfließen.

Auch die zu Unrecht erstatteten Steuern aus den Cum/Ex-Geschäften, werden wieder in die Staatskasse fließen, soweit die Täter wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden. Wie das Geld dann verwendet werden soll, wird der Bundestag in seinem Haushaltsgesetz entscheiden. Als SPD-Fraktion ist uns dabei die Förderung sozialer Belange besonders wichtig.
Steuerbetrug ist ein Verbrechen und muss verhindert werden. Dafür ist es elementar, dass die fachliche Unabhängigkeit des Bundesfinanzministeriums gewahrt wird. Bundesfinanzminister Scholz erklärt dazu: „Ich kann ihnen sagen, wir sind jetzt sehr gut aufgestellt, wir haben großartige Fachleute und wir sind auf fremde Hilfe nicht angewiesen“.

Zur Vermeidung weiterer Steuerskandale setzen wir als SPD-Fraktion uns dafür ein, dass es zukünftig für nationale wie internationale Steuergestaltungsmodelle eine Anzeigepflicht geben wird. So sorgen wir für ein transparentes Steuerrecht, dass den Finanzbehörden die Arbeit erleichtert und die Staatskasse vor Missbrauch schützt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Fritz Felgentreu