Frage an Fritz Felgentreu von Tobias O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Fritz Felgentreu,
ich bin Bürger in ihrem Wahlkreis und würde dementsprechend gerne mehr zu ihrer Position zu dem Cum Ex Steuerraub erfahren. Wie ist Ihre Position und was gedenken Sie dagegen zu tun, dass jedem Bürger und jeder Bürgerin rund 400€ an Steuern gestohlen wurden? Wie schätzen Sie das Verhalten ihres SPD Finanzministers Olaf Scholz ein?
Ich habe eine Petition gestartet die bereits 100.000 Bürgerinnen und Bürger die sich gegen Steuerraub einsetzen unterzeichnet haben. Was möchten Sie diesen Bürgerinnen und Bürgern mitteilen?
Herzliche Grüße
T. O.
Sehr geehrter Herr O.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte sind nicht legal und ein großer steuerpolitischer Skandal. Dies ist nicht nur meine persönliche Meinung, sondern wurde auch von Steuerexperten vor dem 4. Untersuchungsausschuss des Bundestags festgestellt. Die beteiligten Akteure wussten dies; umso verwerflicher ist ihr Handeln. Denn dadurch wurden „der Staat und damit alle ehrlichen Bürger [..] um Milliarden gebracht“, wie Olaf Scholz auf Twitter schrieb.
Ein solches Verhalten kann selbstverständlich nicht geduldet werden. Die Verfolgung von strafrechtlichen Verstößen obliegt der Staatsanwaltschaft, welche mehrere Verfahren bereits zur Anklage wegen Steuerhinterziehung und Betrug gebracht hat. Derzeit sind 267 Verfahren mit 5,7 Mrd. Euro Schaden in der Diskussion. Davon sind bisher ungefähr 2,4 Mrd. Euro zurückgekommen. Konsequenzen werden in Form von Geldbußen oder Haftstrafen durch die urteilenden Gerichte folgen. Dies gilt auch für politische Akteure und Bankhäuser.
Die damalige Bundesregierung hat nach Bekanntwerden der Cum/Ex-Geschäfte 2012 andere betroffene Staaten zu spät informiert und Gesetze, die diesen Milliardenbetrug verhindert hätten, viel zu spät erlassen. Das sollte nie wieder so passieren. Der neue Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat daher angekündigt, den Informationsaustausch auf EU-Ebene zu evaluieren und wenn nötig zu verbessern.
Des Weiteren wurde den Cum/Cum-Geschäften durch § 36a EstG seit 2016 jede gesetzliche Grundlage entzogen. Die Finanzämter haben sich außerdem darauf geeinigt, wie sie Cum/Cum-Geschäfte, die vor der Gesetzesänderung durchgeführt wurden, aufdecken können. So werden in den kommenden Jahren die Gelder durch die unermüdliche Arbeit der Finanzbehörden wieder in die Staatskasse zurückfließen. Dazu empfehlen ich Ihnen auch das beim Vorwärts erschienene Interview mit Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion: www.vorwaerts.de/artikel/cum-ex-cum-fake-politik-machtlos .
Steuerbetrug ist ein Verbrechen und muss verhindert werden. Dafür ist es elementar, dass die fachliche Unabhängigkeit des Bundesfinanzministeriums gewahrt wird. Bundesfinanzminister Scholz erklärt dazu: „Ich kann ihnen sagen, wir sind jetzt sehr gut aufgestellt, wir haben großartige Fachleute und wir sind auf fremde Hilfe nicht angewiesen“.
Ich möchte den Bürgerinnen und Bürgern mitteilen, dass die SPD-Fraktion das Thema ernst nimmt und sich zur Vermeidung weiterer Steuerskandale dafür einsetzt, dass es zukünftig für nationale wie internationale Steuergestaltungsmodelle eine Anzeigepflicht geben wird. So sorgen wir für ein transparentes Steuerrecht, das den Finanzbehörden die Arbeit erleichtert und die Staatskasse vor Missbrauch schützt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Fritz Felgentreu