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Fritz Felgentreu
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Frage von Thomas M. •

Frage an Fritz Felgentreu von Thomas M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Felgentreu,
in 18 europäischen Ländern gibt es bei der Organspende das Gesetz der Widerspruchslösung : Jeder ist Spender & wer nicht spenden will, kann widersprechen. In Deutschland gilt die Entscheidung & hier sterben bei der momentanen Gesetzeslage jedes Jahr über 1000 Menschen die auf der Warteliste stehen. Man wartetet in Deutschland z.B. auf eine Niere 7- 10 Jahre & in Spanien oder Österreich dagegen nur 1 Jahr, weil es dort die Widerspruchslösung gibt !
Ich fühle mich als Betroffener in Deutschland benachteiligt - gegenüber den Ländern mit Widerspruchslösung !
Was sagen sie zur Widerspruchslösung ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie sprechen ein wichtiges Thema an. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation gab es im Jahr 2017 nur 797 Spender, 60 weniger als im Vorjahr. Die Zahl der gespendeten Organe sank um 9,5 Prozent auf 2594. Das war der niedrigste Stand seit 20 Jahren.

Der SPD-Gesundheitsexperte Dr. Karl Lauterbach fordert daher einen Systemwechsel und die Einführung der von Ihnen angesprochenen Widerspruchslösung. Nur so ist der Quantensprung möglich, den wir bei den Spenderzahlen brauchen. Auch der Deutsche Ärztetag in Erfurt hat sich Anfang Mai 2018 klar für die Widerspruchslösung ausgesprochen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erarbeitet gerade einen Gesetzentwurf zur Reform der Organspende. Im Koalitionsvertrag wurde keine Regelung zur Widerspruchslösung festgeschrieben, sondern generelle Verbesserungen zur Organspenden vereinbart:

„Wir wollen die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Dazu werden wir eine verbindliche Freistellungsregelung für Transplantationsbeauftragte schaffen und diese finanzieren. Die Organentnahme wird höher vergütet.“

Im Zuge der Beratungen des Gesetzentwurfs hat Spahn sich am 3. September für eine Widerspruchslösung bei der Organspende ausgesprochen. Gleichzeitig teilte er mit, dass er keinen Gesetzentwurf dazu in den Bundestag einbringen werde, sondern zuerst die Debatte im Bundestag anstoßen wolle. Diese Debatte sollten wir mit größter Sensibilität führen, da die Widerspruchslösung einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Fritz Felgentreu