Frage an Fritz Felgentreu von Andrea P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Feigentreu,
als Wähler/in in Ihrem Wahlkreis habe ich Fragen zur Flüchtlingspolitik.
(1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der schnell wieder verfügbar sein muss?
(2) – Befürworten Sie den Nachzug von Geschistern zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten?
(3) – Werden Sie für den Familiennachzug von subsidiär geschützten Geflüchten stimmen?
Bundesinnenminster de Maizière und die SPD haben zudem einen völlig unzutreffenden Lagebericht zu Afghanistan produziert.
(4) Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode gegen Abschiebungen nach Afghanistan abstimmen?
Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Petzenhammer,
vielen Dank für Ihr Interesse an meinen Positionen zu den von Ihnen genannten Aspekten der Flüchtlingspolitik.
Grundsätzlich steht die SPD für eine humanitäre Flüchtlingspolitik basierend auf der Achtung der Menschenrechte und der Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention. Das Recht auf Asyl muss auch in Zukunft bestehen bleiben. Deutschland ist seit langem ein Einwanderungsland und muss sich dementsprechend einer doppelten Integrationsaufgabe stellen: zum einen der Integration der Menschen, die einwandern oder zu uns fliehen, und zum anderen der Aufgabe, den Zusammenhalt der gesamten Gesellschaft zu wahren.
Ein wichtiger Aspekt der sozialdemokratischen Flüchtlingspolitik ist die Bekämpfung der Fluchtursachen vor Ort mit Hilfe von außen-, sicherheits- und entwicklungspolitischen Instrumenten.
Meine Position zu Ihren vier Fragen ist folgende:
Die temporäre Aussetzung des Familiennachzugs werden wir nicht verlängern. Das Zusammenleben in der Familie ist einer der wichtigsten Aspekte für eine gute Integration in die Gesellschaft. Der Familiennachzug trägt also zum Gelingen der Integration bei. Als Familienpolitiker habe ich keinen Zweifel, dass eine Familie leichter und schneller Fortschritte bei der Integration macht als alleinstehende junge Männer. Familiennachzug zuzulassen sorgt für schnelleres Lernen und ein schnelleres Ankommen auf dem Arbeitsmarkt. Dabei gilt es natürlich, besonders aber im Hinblick auf minderjährige Kinder, Missbrauch auszuschließen.
Wir halten daran fest, dass Abschiebungen nicht in Länder erfolgen, in denen für die Menschen die unmittelbare Gefahr besteht, Opfer eines Krieges oder eines bewaffneten Konfliktes zu werden. Wir werden keine Menschen in Lebensgefahr abschieben. Unser Maßstab für das Recht auf Asyl und für die Aufnahme von Schutzsuchenden bleibt die humanitäre und rechtliche Verantwortung Deutschlands.
Die aktuelle Sicherheitslage in Afghanistan bleibt in vielen Regionen problematisch, wie auch der Lagebericht der Bundesregierung zeigt. Wesentlich ist, dass die afghanische Regierung die durch die internationale Unterstützung gewonnene Zeit nutzt, um einen Friedensschluss mit militanten regierungsfeindlichen Gruppen zu initiieren. Langfristig kann nur die Aussöhnung aller afghanischen Konfliktparteien, mit dem Verzicht auf Gewalt, der Widerruf aller Verbindungen zum internationalen Terrorismus und die Anerkennung der afghanischen Verfassung, Afghanistan dauerhaften Frieden bringen.
Da die Sicherheitslage in Afghanistan kein sicheres Leben zulässt, werden wir bis auf weiteres keine Abschiebungen nach Afghanistan durchführen. Davon ausgenommen sind Straftäter und Terrorverdächtige. Außerdem werden wir eine Altfallregelung schaffen, sodass Menschen, die seit mindestens zwei Jahren in Deutschland leben, hier nicht straffällig geworden sind und Arbeit haben oder zur Schule gehen, nicht abgeschoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Fritz Felgentreu