Frage an Fritz Felgentreu von Felix T. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Felgentreu,
Herzlichen Dank für Ihre Bemühung zum Versorgungsausgleich im Artikelgesetz "Attraktivität der Bundeswehr". Leider wurden Soldaten, die auf Grund von Personalstrukturmaßnahmen gingen, vergessen. Dieser Personenkreis war zwar mit der Entlassung einverstanden , jedoch mit dem Versprechen, sie würden versorgungsrechtlich nicht schlechter gestellt als regulär zur Ruhe gesetzte Soldaten: In einem immer noch im Internetauftritt des BMVg eingestellten Dokument aus dem Jahre 2012 ( http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/!ut/p/c4/NYuxDsIwDET_yE7EAGWj6oLE1KFQtrSNIqMmroxTFj6eZOBOesM9HT6xNLmdglPi5FZ84DjTefrAFPcAL85SVoiU6K1eKEe818_iYebktVJ9UioM4pQFNhZdq8kixQAtOBrbtcaaf-z3NDTNrTfHQ3dte9xivPwA0_nb0A!!/ ) heißt es: „Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, die nach Vollendung des 50. bzw. 52. Lebensjahres (Berufsunteroffiziere ab Vollendung des 50. Lebensjahres, Berufsoffiziere ab Vollendung des 52. Lebensjahres) in den Ruhestand versetzt werden, beziehen die Versorgung, die ihnen auch bei regulärem Ausscheiden zugestanden hätte.“
In der ständigen Rechtsprechung entscheidet das BVerwG, dass die Entlassungen nach Personalstrukturmaßnahmen nicht aus persönlichen, sondern ausschliesslich aus dienstlichen Gründen erfolgen. (BVerwG am 25.11. 2004 (BVerwG 2 C 46.03) Am 25.02. 2015 führte der damalige Wehrbeauftragte, Hellmut Königshaus, in der Expertenanhörung im Ausschuss zum Thema "Auschluss der Personalstruktursoldaten" aus: "Und das ist eigentlich nicht fair, sozusagen nachträglich die Spielregeln zu ändern...“ (Protokoll des VgAusschuss 18/31, Seite 50)
Die von den Begünstigungen Ausgeschlossenen fühlen sich "nun über den Tisch gezogen" und durch "Kleingedrucktes" übervorteilt. Vergleichen Sie bitte zu dieser meiner Bewertung die Petition 59498 mit 1051 Mitzeichnungen und 61 Kommentaren. https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2015/_06/_21/Petition_59498.nc.html Wie ist Ihre Position zu diesem Problem?
Mit freundlichen Grüßen
Felix Transfeld
Sehr geehrter Herr Transfeld,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Die von Ihnen beschriebene Problematik, dass Soldatinnen und Soldaten, die vor der besonderen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt werden, länger vom Versorgungsausgleich betroffen sind und die Hinzuverdienstgrenzen für diese Personengruppe nicht entfallen, sind der SPD-Fraktion bekannt.
Das Bundesverteidigungsministerium veröffentlichte am 13. Mai 2015 eine Stellungnahme zu exakt dieser Frage. Deutlich wird, dass aufgrund der verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Gleichbehandlung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes keine Sonderregelungen eingeführt werden dürfen ( http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/DcYxDoAgDADAt_iBdnfzF-pCilRsIFULSOLrNbccrvhTeiRSlVMp44zLJqPv4HtgSGQmbAy-aeDS-TAn6vb2p2kEsiqJc-TC9YWdbrzSNHwZCB_Z/ ). Bisher gibt es nur eine Sonderregel für die Berufssoldatinnen/-soldaten, welche aufgrund der Altersgrenze in den frühzeitigen Ruhestand versetzt werden. Das Verteidigungsministerium stellt in Bezug auf die Personalstrukturmaßnahmen dar, dass sich die betroffenen Soldatinnen und Soldaten freiwillig in den Ruhestand versetzen lassen haben und dies somit eine andere Situation ist. Trotz dieser Argumentation hat sich die SPD-Fraktion und habe ich mich persönlich in den Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner mehrfach um Berücksichtigung dieser Gruppe bemüht. Wir hätten es gerne gesehen, dass die Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund des Reformbegleitgesetzes und des Personalanpassungsgesetzes ausgeschieden sind, in den Versorgungsausgleich integriert werden und die Hinzuverdienstgrenze entfällt. Dies konnte bisher leider nicht umgesetzt werden. Doch nach wie vor setzt sich die SPD-Fraktion dafür ein, dass wir für Sie und Ihre Kameraden zu einer fairen Lösung kommen.
Ich hoffe, dass wir Ihrem Anliegen gerecht werden können und
verbleibe mit freundlichen Grüßen
Fritz Felgentreu