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Fritz Felgentreu
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Frage von Hermann B. •

Frage an Fritz Felgentreu von Hermann B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Wie begründen Sie Ihre Zustimmung im Bundestag zu Kriegseinsätzen und Waffenlieferungen in Krisen-und Kriegsgebiete?
Werden Sie dem Kriegseinsatz der Bundeswehr heute zustimmen, der gegen Art. 26 des GG verstößt und daher den Straftatbestand des STGB §80 erfüllt?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Barges,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an diesem schwierigen Thema.

Ich habe Verständnis für grundsätzliche Bedenken an der deutschen Beteiligung am internationalen Militäreinsatz gegen die Terrororganisation IS in Syrien und im Irak. Der Einsatz ist aber kein Angriffskrieg nach Art. 26 GG, denn er basiert rechtlich auf Artikel 51 der UN-Charta (dem Recht der Staaten auf Selbstverteidigung), Artikel 42 des EU-Vertrages (der Beistandsverpflichtung der Mitgliedstaaten) und Artikel 24 des Grundgesetzes (der Beteiligung der Bundesrepublik an kollektiven Sicherheitssystemen).
Am 04.12.2015 habe ich dem Mandat zum Einsatz bewaffneter Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation "Islamischer Staat" zugestimmt.

Soldatinnen und Soldaten in den Einsatz zu schicken ist keine leichte Entscheidung, weshalb ich die Zustimmung auf meiner Webseite ausführlich begründet habe:
https://fritz-felgentreu.de/is-entschlossen-bekaempfen-auch-mit-militaerischen-mitteln/

Ich hoffe, Ihnen dadurch Einblick in meinen Abwägungsprozess zu geben, und freue mich mit Ihnen in Kontakt zu bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Fritz Felgentreu