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Fritz Felgentreu
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Frage von Bianco V. •

Frage an Fritz Felgentreu von Bianco V. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Felgentreu,

in Ihrer Antwort von 12.05.2015 sagten Sie, dass Sie nur einer Regelung zustimmen, von der Sie überzeugt sind, dass diese den grundgesetzlichen Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses nicht preisgibt.

Vor dem Hintergrund der heutigen Veröffentlichung, dass die von Ihnen unterstützte Vorratsdatenspeicherung auch die Kommunikationsinhalte von SMS beiinhaltet, möchte ich Sie bitten, mir zu erläutern, wie Sie zu der Überzeugung gelangt sind, dass der Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses gewahrt bleibt.

Mit freundlichen Grüßen
Bianco Veigel

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Sehr geehrter Herr Veigel,

vielen Dank für Ihre erneute Frage. Auf meiner Webseite habe ich meine Zustimmung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung näher erläutert:
https://fritz-felgentreu.de/wiedereinfuehrung-der-vorratsdatenspeicherung/
Die Nachricht über die technisch bedingte Speicherung der Kommunikationsinhalte von SMS habe ich zur Kenntnis genommen. Die Süddeutsche Zeitung beschreibt, dass dies technisch durch die Telekommunikationsanbieter nicht anders zu leisten ist:
„Zwar bedeutet das nicht, dass jeder bei Telekom oder Vodafone das bundesweite Gesimse mitlesen kann. Die Inhalte werden technisch ‚maskiert‘, sodass etwa der Service-Mitarbeiter nur die für seine Arbeit erforderlichen Verbindungsdaten zu Gesicht bekommt. Und wenn die Polizei SMS-Daten herausverlangt, darf der Provider, will er sich nicht strafbar machen, nur die Verbindungsdaten liefern.“
http://www.sueddeutsche.de/politik/vorratsdatenspeicherung-sms-inhalte-werden-gespeichert-1.2693495
Die Telekom und der Telefonica-Konzern haben der SZ-Meldung über die längere Speicherdauer von SMS-Inhalten bereits widersprochen:
"Die Verkehrsdatenanteile der Kurzmitteilungen werden zur Fehler- und Störungsbeseitigung für längstens sieben Tage gespeichert. Und nur diese Verkehrsdaten, nicht die Inhalte, unterliegen der künftigen Vorratsdatenspeicherung."
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Mobilfunkfirmen-widersprechen-Medienbericht-Keine-Speicherung-von-SMS-Inhalten-auf-Vorrat-2849609.html
Wie dem auch sei: Der Staat und die Ermittlungsbehörden können die Kommunikationsinhalte nicht anfordern. SMS bleiben genauso ungelesen, wie der Staat auch das Briefgeheimnis achtet. Der grundgesetzliche Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses wird damit meiner Einschätzung nach nicht preisgegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Fritz Felgentreu