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Fritz Felgentreu
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Frage von Fred S. •

Frage an Fritz Felgentreu von Fred S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Fritz Felgentreu,
am Samstag, den 02.09.2006, hat der SPD Ortsverband Berlin Neukölln Hermannstrasse tagsüber vor dem Herrfurthplatz 5 eine Wahlkampfveranstaltung durchgeführt.
Hierfür wurde der Straßenraum durch zehn rot-weiße Straßenbarken sowie acht Halteverbotsschilder teilweise gesperrt. Diese waren laut Aufklebern bzw. Farbmarkierungen Eigentum des Tiefbauamtes Berlin-Neukölln.
Gerne würde ich unter Berufung auf das Berliner Informationsfreiheitsgesetzes vom Tiefbauamt Berlin-Neukölln (ersatzweise von Ihnen) erfahren, ob bzw. welche Kosten in welcher Höhe das TBA Neukölln dem SPD Ortsverband Berlin Neukölln Herrmannstraße das für Ausleihen dieser Straßenabsperrungen in Rechnung stellen wird bzw. ob hierdurch kommerzielle Anbieter unangemessen benachteiligt werden.
Gemäß der Verwaltungsgebührenordnung würde mich diese Auskunft jedoch mindestens 10,23 Euro kosten.
Als ALG2-Empfänger muß ich mir aber leider zweimal überlegen und kalkulieren, ob ich mir den "finanziellen Luxus" leisten kann, z.B. dieses gesetzliche Recht tatsächlich
in Anspruch zu nehmen.
Es ist zwar schön und gut, wenn es - wie in diesem Beispiel - gesetzliche verbriefte Rechte gibt. Es nutzt politisch Interessierten und Aktiven mit geringen Einkommen
jedoch wenig, wenn derartiges Interesse und Engagement auf dem Umweg über die dafür berechneten Kosten eingeschränkt, gedeckelt, limitiert oder gar gänzlich
von vornherein im Keim erstickt wird.
Die Frage, ob das TBA Neukölln an SPD Herrmannstraße eine Rechnung schreibt, ist zugegeben marginal.
Aber exemplarisch.
Nach meiner Erfahrung verzichten leider viele Einkommensschwache auf ihnen zustehende Rechte. Teils aus Unkenntnis, in vielen Fällen aber eben leider auch, weil sie es sich schlichtweg finanziell nicht leisten können, ihr Recht auch tatsächlich durchzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Fred Schumann
Berlin-Neukölln, Warthekiez

Quellen und URLs zu meinem vorherigem Posting:

Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin
Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG
vom 15. Oktober 1999 (GVBl. 1999, Nr. 45, S. 561),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juli 2001 (GVBl. 2001, Nr. 32, S. 305)
http://www.informationsfreiheit.de/info_berlin/gesetze/ifg_01.htm

Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) (GVBl. 2001, S.632),
zuletzt geändert durch die 25. Verordnung zur Änderung der Verwaltunggebührenordnung vom 07.12.2001, Tarifstelle 1004
http://www.informationsfreiheit.de/info_berlin/hinweise/gebuehren.htm

MfG,
Fred Schumann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schumann,

die Freunde des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) treten seit langem für eine verbindliche und benutzerfreundliche Gebührenordnung ein. Wir haben noch nicht die letzten unter unseren Finanzpolitikern überzeugt, aber ich gehe davon aus, dass wir in der kommenden Legislatur eine Lösung finden werden. Ganz möchte allerdings auch ich nicht auf Gebühren für Auskünfte nach dem IFG verzichten. Diese Auskünfte sind für die Verwaltung eine zusätzliche Belastung und sollten deshalb nicht leichtfertig eingeholt werden. Ein Restengagement (auch ein finanzielles) von Seiten des Antragstellers halte ich deshalb für gerechtfertigt.

Was die Absperrungen zu unserem Fest angeht, darf ich Ihnen versichern, dass ohne langen Vorlauf, korrekte Anmeldung und natürlich auch die Zahlung der fälligen Gebühren so etwas in Neukölln (und ich vermute auch sonst in Berlin) nicht möglich ist.

Ich hoffe, Sie hatten Freude bei unserem Fest und kommen auch im nächsten Jahr gerne wieder.

Mit freundlichem Gruß

Fritz Felgentreu