Frage an Fritz Felgentreu von Knut J. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag Herr Felgentreu,
am 15.10. Antworteten sie auf die Frage von Herrn Gernot Hoffmann zum Thema Finanzen mit folgendem:
"Viele Polizisten sehen inzwischen die Legalisierung von Cannabis-Produkten als einzige echte Lösung, um den Dealern das Handwerk zu legen. Dieser Vorschlag wirft aber andere Fragen verschärft auf: Wie gewährleisten wir dann den Jugendschutz? Und wie verhindern wir, dass sich der illegale Handel einfach auf andere Produkte verlegt, die durch den Reiz des Verbotenen populär werden? Einen Königsweg gibt es nicht. Auch die Legalisierung müsste in ein Gesamtkonzept eingebunden sein, das vor allem die Wirkung von Cannabis als Einstiegsdroge für Jugendliche blockiert."
Verstehe ich es richtig, daß für sie Cannabis verboten bleiben muß, weil es nunmal besser ist, wenn ein harmloses Produkt auf dem Schwarzmarkt verkauft wird,anstatt daß eben auf potenziel gefährliche/schädigende dinge ausgewichen wird?
Ist ein kontrollierter verkauf, außschließlich an Erwachsene, ihrer meinung nach keine sinnvolle Form von Jugendschutz? Müßte man also zum Beispiel die Kontrolle beim verkauf von Pornagrafie, Gewaltfilmen und Alkohol verschärfen, weil ein Verkauf an ausschließlich Erwachsene als Jugendschutzmaßname nicht funktioniert?
Sie selber Sprechen den Reiz des Verbotenen an. Wenn sie das so sehen, müßte umgekehrt eine legalisierung von Cannabis aus ihrer sicht zu einer Abnahme vom konsum führen. Sollte man das also nicht vielleicht mal ausprobieren?
Grüße
Knut Johanson
Sehr geehrter Herr Johanson,
vielen Dank für Ihre weitergehenden Fragen zur Cannabis-Legalisierung. Der Verkauf von Cannabis sollte meiner Meinung nach zumindest vorerst weiterhin verboten bleiben. Es ist eben nicht nur ein harmloses Produkt auf dem Schwarzmarkt, dessen Konsum davor bewahrt, dass stärker schädigende Drogen konsumiert werden. Es ist in einigen Fällen eher eine Einstiegsdroge, deren dauerhafter Konsum ebenso zu körperlichen und physischen Erkrankungen führen kann wie die Einnahme potenziell gefährlicherer Drogen. Diese Auswirkungen dürfen nicht unterschätzt und bagatellisiert werden.
In einer Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages im Jahre 2012 wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass das Prinzip der Schaffung eines legalen Marktes zur Verdrängung des illegalen Marktes bzw. eine Legalisierung keineswegs ohne Folgeprobleme funktionieren würde. Auch sehe ich nicht, dass der Cannabis-Konsum durch eine Legalisierung zurückgehen würde, nur weil der Reiz des Verbotenen seine Gültigkeit verliert. Ich betrachte daher eine Cannabis-Legalisierung nicht als etwas, das man so einfach „ausprobieren“ sollte, sondern empfinde die existierenden Regelungen mit einer guten Sucht- und Drogenprävention als vernünftig. Bei der unterschiedlichen Auslegung der gering Mengen-Regelungen der Länder und den Kriterien für die Einstellung von strafrechtlichen Vermittlungsverfahren nach § 31 a BtMG besteht jedoch weiterhin der Bedarf, bundeseinheitliche Regelungen zu schaffen. In der aktuellen Wahlperiode gilt es, sich dieser Herausforderungen anzunehmen. Ich bin und bleibe allerdings weiterhin dazu bereit, mich mit den Argumenten für die Legalisierung auseinanderzusetzen. Der Jugendschutz bleibt dabei der Dreh- und Angelpunkt aller Konzepte. Ich werde in Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen Fachkolleginnen und –Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion darauf drängen, dass dies auch geschieht.
Mit freundlichem Gruß
Fritz Felgentreu