Frage an Friedrich Ostendorff von Marco H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Ostendorff,
ich möchte Ihnen ein Frage zum Thema Asylleistungen stellen und hoffe auf eine ehrliche Antwort.
Es gibt Personen in Deutschland, die viele Jahre gearbeitet und in unser Sozialsystem eingezahlt haben und am Ende ihrer Arbeitszeit nur eine mickrige Rente erhalten. Als Orientierung: die Durchschnittsrente im Westen unserer Republik liegt bei ca. 1380€/M. brutto.
Darüber hinaus gibt es Familien in Deutschland, in denen ein Elternteil berufstätig ist und das andere die 2 Kinder versorgt. Die berufstätige Person als Fach- und/oder Führungskraft erhält im Durchschnitt ca. 4800€/M. brutto. Die die Kinder versorgende Person geht z.B. einer geringfügigen Beschäftigung nach.
Ein hoher Politker in Deutschland, sagen wir von ihrem Rang, erwirtschaftet (nur) Diäten (und ohne Aufwandspauschalen) ca. 9780€/M.
Ich würde Sie und die anderen Personen (pauschal) zu den Leistungserbringern in diesem Land zählen.
Nun gibt es aber auch Menschen in unserem Land, die von weither zu uns gekommen sind. Z.b. aus dem Nahen und Mittleren Osten, aus Afrika und andernorts außerhalb der EU.
Unter diesen Menschen befinden sich auch Familien mit einer hohen Anzahl an Kindern. Ihnen ist sicherlich bekannt, das Familien aus den o.g. Regionen oft aus 6-10 Mitgliedern bestehen können.
Ich erhalte immer wieder Informationen, dass zugewanderte Familien z.T. Sozialleistungen beziehen, die weit über das nachvollziehbare "Normalmaß" hinausgehen.
Ein Bsp.: 1 syrische Familie, Mutter + Vater + 7 Kinder erhalten von der Stadt einen Bescheid nach dem AsylbLG in denen eine monatliche Leistung i.H.v. 3900€ zugesagt wird. Nach Recherchen sind beide Elternteile weder erwerbstätig, noch haben sie oder ihre Kinder jemals auch nur einen Euro in das Deutsche Sozialsystem eingezahlt.
Was sagen Sie z.B. einer alleinerziehenden Mama, 30 Jahre eingezahlt, erwerbsunfähig, Rente 560€, wenn diese Dame mit den o.g. Zahlen konfrontiert wird und Sie fragen würde, wie das sein kann?
Sehr geehrter Herr H.,
Das Asylgrundrecht ist Teil unserer Verfassung und eine Lehre aus der Verfolgungs- und Vernichtungspolitik des Nationalsozialismus. Die Menschenrechte sind die Grundlage unserer Flüchtlings- und Integrationspolitik. Grundrechte sind nicht verhandelbar oder durch künstliche Obergrenzen zu kontingentieren. Wir Grüne im Bundestag setzen uns für effiziente und faire Asylverfahren ein. Dazu gehört auch, dass nicht jeder, der zu uns kommt auch in Deutschland bleiben kann. Es müssen die individuellen Hintergründe bei jedem Einzelfall genau betrachtet werden.
Zu dem von Ihnen erwähnten Einzelfall können wir ohne genauere Kenntnis keine Aussage treffen, die genannten Leistungshöhen wirken aber äußerst ungewöhnlich. Für uns Grüne ist es grundsätzlich sehr wichtig, dass gesellschaftliche Gruppen in Debatten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir setzen uns unter anderem für gute Renten, eine faire Bezahlung und eine Kindergrundsicherung ein. Dies sollte aber nicht gegen eine Diskussion für bessere Regelsäte bei Hartz IV oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gestellt werden. Ein Existenzminimum gilt für jede Person – egal, ob sie in Deutschland geboren ist, hier schon lange lebt oder erst vor kurzem nach Deutschland gekommen ist, um hier Schutz vor Terror und Krieg zu finden. Das Bundesverfassungsgericht hat dies 2012 auch höchstrichterlich festgestellt und es auf einen klaren Satz gebracht: Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Friedrich Ostendorff