Frage an Friedrich Ostendorff von Johannes S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Ostendorff,
im April 2016 legte die Bundesregierung dem Bundestag einen Gesetzentwurf vor, der eine Ausweitung der Beschränkung von Tabakwerbung vorsieht (Drucksache 18/8962). Nach dem Entwurf soll im Besonderen auf Litfaßsäulen und Plakatwänden nicht mehr für Tabakprodukte geworben werden dürfen.
Die Bundesregierung begründet den Gesetzentwurf u.a. folgendermaßen: „Im Hinblick auf das Verbot der Außenwerbung ist ferner der Jugendschutz als weiterer Rechtfertigungsgrund anzuführen, da sich Jugendliche dieser allgemein präsenten Werbeform nicht entziehen können.“
Meine Fragen an Sie lauten: Befürworten Sie weitere Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte oder lehnen Sie diese ab? Wie begründen Sie Ihre Haltung?
Obwohl der Gesetzentwurf dem Bundestagspräsidenten bereits im Juni 2016 vorgelegt wurde, wurde er bis heute nicht behandelt. Unabhängig von Ihrer Einstellung gegenüber weiteren Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte möchte ich Sie fragen: Befürworten sie eine Behandlung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung im Deutschen Bundestag und eine Beschlussfassung des Deutschen Bundestags über diesen Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode? Wenn nein, warum nicht?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Spatz
Sehr geehrter Herr Spatz,
Die Bundesregierung will die Tabakwerbebeschränkungen nach wie vor nicht umsetzen und bietet der Tabakindustrie weiterhin zahllose Möglichkeiten, für Produkte zu werben. Die Bundesregierung ist offensichtlich nicht bereit, sich von den Fesseln der Tabak- und Werbeindustrie zu lösen. Kinowerbung für Tabakprodukte wird nicht abgeschafft. Darüber hinaus bleiben der Tabak- und Werbeindustrie vielfältige Werbemöglichkeiten erhalten, wie Werbung am Verkaufsort, auf Gegenständen oder durch Sponsoring. Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, weshalb der Tabakindustrie solche Geschenke gemacht werden – und das auf Kosten der Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Konsequente Werbebeschränkungen für Tabakprodukte sind in Deutschland überfällig und müssen jetzt umgesetzt werden – und nicht erst 2020, wie von der Bundesregierung geplant. Werbung für Tabakprodukte im Kino und auf Plakaten, aber auch die kostenlose Abgabe von Tabakprodukten, verhindern eine wirksame Tabakprävention. Tabakwerbung hat insbesondere auf Kinder und Jugendliche einen starken Einfluss. Für viele Menschen ist es nicht nachvollziehbar, warum staatliche Präventionskampagnen vom Tabakkonsum abraten, aber die Tabakindustrie ihre Produkte weiter bewerben darf. Präventionsmaßnahmen sind immer auch eine Frage der Glaubwürdigkeit.
Ich bin zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen für die Umsetzung des Tabakwerbeverbots und befürworte daher auch eine Beschlussfassung des Deutschen Bundestags über diesen Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Ostendorff