Frage an Friedrich Ostendorff von Birgit G. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Ostendorf,
die gängige Praxis zur Vergabe von Flächenprämien sieht gegenwärtig so aus, dass jeder, der bereits jetzt Flächenprämie bezieht, auch noch alle Grundstücke eintragen läßt, von denen er weiß, dass die Besitzer keinen eigenen Antrag stellen werden, beispielsweise, weil sie die Geringsfügigkeitsgrenze nicht erreichen.
Ich musste leider die eigene Erfahrung machen, dass das Grundstück, was ich besitze, was ich definitiv nicht verpachtet habe und welches ich selbst bewirtschafte gefördert wird. Die Förderung streicht jedoch irgendein Nachbar ein und dies völlig rechtens, denn die Landwirtschaftskammer erteilt keine Auskünfte zu Prämienbegünstigten.
Meine Recherche ergab, dass dies kein Einzelfall, sondern, wie gesagt, gängige Praxis ist.
Aus meiner Sicht handelt es sich hierbei um Subventionsbetrug nach §264 StGB, welcher von den Behörden auch noch gedeckt wird.
Ich möchte gerne wissen, was Sie gegen diese betrügerische Praxis unternehmen wollen.
Sehr geehrte Frau Güntner,
Normalerweise können Sie für die von Ihnen bewirtschafteten Flächen, solange Sie die entsprechenden Zahlungsansprüche vorweisen, mit dem Agrarantrag beim Landwirtschaftsamt oder der zuständigen Stelle die Flächenprämie beantragen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich als Abgeordneter zu dem von Ihnen beschriebenen Problem keine Rechtsberatung leisten kann und darf.
Friedrich Ostendorff