Frage an Friedrich Ostendorff von Erich-Günter K.
Sehr geehrter Herr Ostendorff,
angeregt durch die Äußerungen des Herrn Bundesministers Schmidt zur Gefährdung von Standards bei den TTIP-Verhandlungen, möchte ich Sie um Ihre Meinung bitten zu der Frage „Was wäre, wenn wir vor zehn oder zwanzig Jahren bereits ein Freihandelsabkommen mit den USA u.a. abgeschlossen hätten?“
Wären diese politischen Entscheidungen dann durchsetzbar gewesen? (Beispiele):
- Umweltpolitik (Emissionsschutz, Recycling, Energiewende, Atomausstieg)
- Biologische (Land-)wirtschaft
- Staatliche Subventionen in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Forschung, Sport, Kultur, Parteien, Kirchen
- Verbot von Steuerfluchtmodellen (Finanzsektor und internationale Konzerne)
Die Prozesse auf diesen Feldern waren und sind politisch mühsam genug. Hätten sie z.B. mit TTIP erreicht werden können?
Unterstellt, Politik u. Gesellschaft engagierten sich weiter für ambitionierte Zukunftsprojekte, wären Entscheidungen unter TTIP-Bedingungen künftig denkbar?
Staatliche Förderung
• Alternativer (Umwelt-)Technologien
• Alternativer Medizin (weniger Pharma- dafür mehr Naturheilprodukte, wo sinnvoll)
• Alternativer Geld- und Finanzwirtschaft
• Auflagen an die Internetwirtschaft (z.B. Einhaltung nationaler Standards und Regeln)
• Auflagen an die private Werbe- und Medienindustrie (Einschränkungen, Normen)
Diese Fragen stellen sich Bürger über den "Chlorhuhnhorizont“ hinaus. Außerdem meine ich, dass es sowohl Politik wie auch den Medien oft schwerfällt, die Komplexität dieses Vorhabens und deren massive Auswirkungen auf die Gesellschaft in Zukunft umfassend und zugleich verständlich darzustellen. Da fiel mir die Frage „Was wäre, wenn…“ in diesem Kontext ein.
Über Ihre Gedanken dazu würde sich sehr freuen
Erich-Günter Kerschke
50997 Köln
Sehr geehrter Herr Kerschke,
Vielen Dank für Ihr Schreiben. Wie sie sich vielleicht denken können gehe ich nicht auf hypothetischen Fragestellungen, die sich dazu noch in die Vergangenheit abspielen sollen, ein. Politische Entscheidungen basieren auf Fakten und nicht auf spekulativen Gedankengängen. Gerne kann ich Ihnen hier unserer Position zum Thema TTIP darlegen und stelle einige, aber entscheidende Punkte ausführlich dar:
Handel ist nicht nur ein Eckpfeiler für eine florierende Wirtschaft. Handel über Grenzen hinaus leistet auch einen wichtigen Beitrag zum Austausch zwischen Menschen und Kulturen. Die grüne Bundestagsfraktion begrüßt deshalb grundsätzlich Initiativen zur Vertiefung der Handelsbeziehungen. Die Finanz- und Bankenkrisen der letzten Jahre haben gezeigt, dass international vereinbarte Standards und stärkere Kontrollmechanismen dringend nötig sind.
Vertiefte Partnerschaften müssen dabei aber anstreben, soziale und ökologische Standards zu stärken und auch für den Klimaschutz positive Impulse zu setzen – und eben nicht allein wirtschaftlichen Erfolg und Deregulierung zum Ziel erheben. Die EU und Deutschland sollten deshalb auch nur Vereinbarungen eingehen, die neben wirtschaftlichen Vorteilen vor allem den Verbraucher- und Umweltschutz verbessern und soziale und Datenschutz-Standards sichern und dies möglichst, ohne die globale Perspektive aus den Augen zu verlieren indem bspw. Entwicklungsländer durch bilaterale Verträge wie TTIP Schaden nehmen.
Es ist wichtig zu verstehen, dass TTIP sehr viel mehr sein soll als ein reines Handelsabkommen. Denn der Handel zwischen den USA und der EU floriert seit Jahren, ganz ohne TTIP. Die Märkte der USA und der EU sind bereits sehr offen. Unternehmen von beiden Seiten des Atlantiks investieren schon jetzt Milliardensummen auf der jeweils anderen Seite. Die Einfuhrzölle sind bereits niedrig, liegen bei etwa vier Prozent im Schnitt. Sicher gibt es einzelne Wirtschaftszweige, für die Zölle noch ein Problem darstellen – das ist aber eher eine Randerscheinung und auch ohne einen solch umfassenden Vertrag lösbar.
In den Verhandlungen zu TTIP geht es deshalb auch nur zu einem kleinen Teil um Zölle oder die Schaffung von Marktzugängen. Der Kern der Verhandlungen ist ein anderer: Verhandelt wird die Angleichung von bestehenden Standards und die Möglichkeit von Angleichungen in der Zukunft. Während die EU-Kommission beteuert, dass dadurch keine Standards untergraben werden, gibt es immer mehr Hinweise, die zeigen: Unser Misstrauen ist gerechtfertigt. Und die Sorge ist begründet, dass Handelsabkommen wie TTIP eine Hintertür dafür werden sollen, um soziale und ökologische Standards zulasten des Gemeinwohls abzusenken.
Die Verhandlungen laufen seit Mitte 2013 und sind lange Zeit fast unter komplettem Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden. Wir haben das von Anfang an kritisiert und echte Transparenz eingefordert. Erst nach massivem Protest hat sich die EU Kommission dazu durchringen können, ihr Mandat für TTIP im November 2014 zu veröffentlichen. Anfang Januar 2015 schließlich wurden weitere Unterlagen von der EU-Kommission zur Verfügung gestellt. Das zeigt, dass der öffentliche Druck wirkt. Es reicht aber nicht, nur die Ausgangspositionen der EU öffentlich zu machen. BürgerInnen und Parlamente müssen auch nachvollziehen können, was in den Verhandlungen passiert. Deshalb fordern wir, dass regelmäßig öffentlich über Zwischenstände aus den Verhandlungen informiert wird und diese mit der Öffentlichkeit auch diskutiert werden. Nur so kann echt Transparenz entstehen. Bisher ist die Lage nach wie vor nicht zufriedenstellend.
Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren:
Diese Klageprivilegien für Konzerne haben in TTIP nichts verloren, wir lehnen sie klar ab. Mit diesen Klageprivilegien können Konzerne gegen Staaten klagen, wenn sie sich durch Regeln oder Gesetze ungerecht behandelt sehen oder der Meinung sind, dass ihre Profite durch diese Regeln eingeschränkt worden sind. Die Klagen werden nicht von staatlichen Gerichten verhandelt, sondern von ad hoc eingerichteten privaten Schiedsgerichten. Die Verhandlungen sind nicht-öffentlich, und es dringt meist kaum etwas darüber nach außen. Die Schiedsrichter werden bei Schiedsgerichten bisher aus einer relativ kleinen Gruppe von Handelsexperten ausgewählt. Dabei werden sie nicht mit festem Gehalt, sondern pro Verhandlungstag bezahlt. Da nur Konzerne Staaten vor Schiedsgerichten verklagen können, haben Schiedsrichter also einen starken Anreiz, im Zweifel konzernfreundliche Urteile zu sprechen.
Es gibt weltweit schon eine Reihe von Verträgen, die diese Klageprivilegien enthalten – und ursprünglich waren sie sogar eine deutsche Erfindung. Schon jetzt werden Staaten vor solchen Schiedsgerichten verklagt. Der Tabakkonzern Philip Morris klagt zum Beispiel gegen Australien, da die australische Regierung ein Gesetz zum Schutz vor Tabak erlassen hat. Kanada wird verklagt, weil in einer Provinz von Kanada ein vorläufiges Verbot von Fracking erlassen wurde. Und Vattenfall will 4,7 Milliarden Schadensersatz von Deutschland, weil Deutschland aus der Atomenergie ausgestiegen ist. Ursprünglich sollten Unternehmen mit diesen Schiedsgerichten vor überzogenen staatlichen Eingriffen im Ausland geschützt werden. Mittlerweile sehen wir an vielen Stellen aber, dass diese Klageprivilegien auch genutzt werden, um gegen Regulierung zum Schutz von Menschen und Natur vorzugehen, allein weil diese die Profite schmälern könnten.
Wir lehnen die Klageprivilegien in TTIP und auch im CETA-Abkommen deshalb ab. Wir haben dazu mehrfach Anträge im Bundestag gestellt und uns auch am Konsultationsverfahren der EU-Kommission beteiligt. Wir werden weiterhin darauf drängen, dass es kein Abkommen mit den USA oder Kanada gibt, das Konzernen die Möglichkeit gibt, gegen Gesetze und Regulierungen zum Schutz von Mensch und Umwelt vor privaten Schiedsgerichten zu klagen.
Auswirkungen auf Kommunen an:
Auch für Kommunen kann das TTIP gravierende Auswirkungen haben. Wir müssen vor allem dafür sorgen, dass Kommunen auch in Zukunft das Leben vor Ort mitgestalten können. Dafür müssen sie handlungsfähig bleiben. Diese Handlungsfähigkeit darf mit TTIP nicht beschränkt werden.
Öffentliche Dienstleistungen sind prinzipiell nicht vom TTIP-Verhandlungsmandat ausgenommen. Ausgenommen sind bisher nur hoheitliche Dienste wie Polizei oder die öffentlichen Verwaltungen. TTIP könnte also Regeln enthalten, die den Spielraum für Kommunen einschränken – zum Beispiel dadurch, dass die besondere Berücksichtigung lokaler oder gemeinnütziger Unternehmen bei Ausschreibungen, die Beauftragung kommunaler Unternehmen (wie Stadtwerke) untersagt oder zumindest massiv erschwert wird. Schwellenwerte für die transatlantische Ausschreibung von öffentlichen Aufträgen könnten ein für alle Mal im TTIP festgeschrieben werden.
Das TTIP soll sogenannte „Stillstands-Klauseln“ und „Ratchet-Klauseln enthalten. Stillstands-Klauseln sorgen dafür, dass Dienstleistungen, die in der Vergangenheit liberalisiert wurden, nicht mehr in öffentliche Hand zurückgeführt werden können. Die Ratchet-Klauseln funktionieren ähnlich, denn sie sorgen dafür, dass die Dienstleistungen, die in Zukunft liberalisiert werden, nicht mehr zurückgeführt werden können. Hat eine Stadt also z.B. ihre Abfallentsorgung privatisiert, und ist dieser Bereich von einer Stillstandsklausel erfasst, könnte mit TTIP die Rekommunalisierung erschwert werden – oder gar nicht mehr möglich sein. Im Detail regeln solche Abkommen in sogenannten Annexen (Anhänge), welche Bereiche von solchen Klauseln betroffen sind und welche nicht. Prinzipiell richten solche Klauseln sich aber gegen die Ausweitung des Handlungsspielraums von Städten und Gemeinden.
Grundsätzlich verfolgt TTIP bei den Dienstleistungen einen Negativlistenansatz. Konkret heißt das, dass alle Dienstleistungen, die nicht liberalisiert werden sollen, in den Annexen aufgelistet werden müssen. Was nicht enthalten ist, darf in Zukunft nicht mehr allein öffentlich geregelt werden. Die Gefahr ist groß, dass Dienstleistungen der Kommunen nicht ausreichend erfasst sind und Schlupflöcher für die Liberalisierung von kommunalen Dienstleistungen entstehen. Auch werden künftige, heute noch gar nicht definierte öffentliche Dienstleistungen nicht erfasst. Damit wird der Status Quo fixiert und öffentliche Dienstleistungen können nicht auf neue Bereiche ausgeweitet werden. Wir finden das falsch und fordern deshalb, auf eine Positivliste zu setzen: Bei diesem Ansatz wird der Spieß umgedreht, alle Dienstleistungen können prinzipiell erstmal auch in öffentlicher Hand bleiben –und die Dienstleistungen, die liberalisiert werden sollen, müssen aufgelistet werden. Das dürfen keine kommunalen Dienstleistungen sein. Für den Ansatz einer Positivliste werden wir weiterhin kämpfen.
Standards/Regulatorische Kooperation an:
Mit der regulatorischen Kooperation ist gemeint, dass Unterschiede in der Standard- und Normsetzung, in Zulassungs- und Zertifizierungsverfahren beseitigt werden sollen, so dass Firmen ihre Produkte auf beiden Seiten des Atlantiks nach denselben Spielregeln verkaufen können. Ein Großteil der Wachstumsversprechen von TTIP (70 – 80%) basiert darauf, dass diese Unterschiede abgebaut werden.
In den Verhandlungen zu TTIP geht es deshalb vor allem um die Frage, ob und in welchem Umfang sich die EU und die USA auf gemeinsame Spielregeln einigen können – und für uns um die entscheidende Frage, ob dabei bestehende Standards zum Schutz von Menschen und Umwelt unter die Räder kommen. Denn die Europäische Union und die USA haben teilweise sehr unterschiedliche Standards. In der EU gilt generell das Vorsorgeprinzip. Das heißt, in der EU kann gemäß dem Vorsorgeprinzip ein Produkt auch dann nicht zugelassen oder vom Markt genommen werden, wenn es zwar deutliche Hinweise, aber noch keinen letztgültigen Beweis für seine Schädlichkeit gibt. In den USA muss hierfür die Schädlichkeit nachgewiesen werden. Vorher darf ein Produkt nicht verboten werden, und der Nachweis ist teilweise schwierig zu erbringen.
So kommt es zum Beispiel, dass in den USA Asbest immer noch als Baustoff zugelassen ist. In den USA haben VerbraucherInnen dafür die Möglichkeit hohe Schadensersatzforderungen zu stellen. Es ist völlig unklar, wie diese beiden Prinzipien in Einklang gebracht werden sollen, ohne dass dabei eine Seite ernste Abstriche in Kauf nehmen muss.
Für die Angleichung von Regeln und Normen, die in Zukunft entstehen sollen, ist im TTIP ein sogenannter Regulierungsrat vorgesehen. In diesem Forum sollen Regulatoren von beiden Seiten dann von vornerein dafür sorgen, dass neue Regulierungen aneinander angepasst werden. Niemand hat etwas dagegen, sich über Farben von Fahrtrichtungsanzeigern oder gemeinsame Ladegeräte auszutauschen. Dazu braucht man auch kein TTIP. Es wird im Regulierungsrat aber vermutlich um deutlich mehr gehen. So ein Forum darf auf keinen Fall die demokratischen Prozesse von Parlamente aushebeln oder vorweg nehmen. In jedem Fall müssen solche Foren transparent arbeiten und eng an bestehende parlamentarische Prozesse angebunden werden. Wir werden sehr genau beobachten, was dazu in den Verhandlungen gesagt und aufgeschrieben werden wird.
Auswirkungen auf kulturelle Einrichtungen an:
Auch wenn die Bundesregierung gern das Gegenteil behauptet: TTIP könnte sich durchaus auch auf den Kulturbereich auswirken. Denn anstatt einer horizontalen Generalausnahme für kulturelle Dienstleistungen ist bisher nur eine Ausnahme des „audiovisuellen Sektors“ vorgesehen. Die öffentliche Kulturförderung ist in der EU stark ausgeprägt, in den USA kaum vorhanden. Aus diesem großen Unterschied folgt, dass Europa durch TTIP in Kulturfragen viel zu verlieren, aber kaum etwas zu gewinnen hätte.
Die USA exportieren einen Großteil ihrer Kultur-und Mediengüter, vor allem Filme – nach Europa. Der Export europäischer Kulturgüter in die USA ist im Vergleich sehr viel geringer. Der konsequente Abbau von Handelshemmnissen auf dem Gebiet der digitalen Produkte, vor allem der digitalen Produkte im audiovisuellen Bereich gehört ebenso grundsätzlich zur Agenda aller US-Freihandelsverhandlungen, wie auch das Bestreben, den kulturellen Sektor von völkervertraglichen Handelsliberalisierungen nur in eher engen Grenzen auszunehmen.
Auch ist unklar, was genau die US-Seite im Kulturbereich durch TTIP eigentlich anstrebt. Zwar wissen wir, dass die US-Seite bereits mehrfach Nachfragen zum Medien- und Kulturbereich gestellt hat und dazu der Europäischen Kommission auch ein Papier vorgelegt hat. Den Mitgliedstaaten liegt dieses Papier aber trotz mehrfacher Nachfragen nicht vor.
Auswirkungen auf andere Partner, z.B. Entwicklungs- und Schwellenländer
Bilaterale Handelsabkommen führen meist dazu, dass sich der Handel zwischen den Handelspartnern intensiviert. Das bedeutet meist auch, dass der Handel mit Drittstaaten darunter leidet. So hat Entwicklungsminister Müller betont, dass die Bundesregierung keinem Abkommen zustimmen wolle, das sich nachteilig auf die schwächsten auf dieser Welt, die Entwicklungsländer, auswirkt. Mit TTIP könnten aber sehr konkrete Nachteile für Entwicklungsländer entstehen. So könnten etwa Orangen, die künftig zollfrei aus Kalifornien in die EU kommen, afrikanische Orangen vom Markt verdrängen. Auch eine eigens für das Entwicklungsministerium angefertigte Studie konnte die Sorge nicht entkräften, dass TTIP zulasten der wirtschaftlichen Lage in Entwicklungsländern gehen könnte. Es ist deshalb unabdingbar, dass diese Staaten frühzeitig eingebunden und ihre Probleme gehört werden. Auch Kompensationen und stärkere Unterstützung müssen möglich sein, wenn TTIP die Probleme in Entwicklungsländern weiter verschärft.
Was im TTIP fehlt:
Ein Abkommen mit den USA könnte die Chance bieten, in vielen Bereichen dringend nötige Fortschritte zu erzielen. Leider fehlen eine ganze Reihe solcher Themen in TTIP. So spielt etwa die Stärkung der Rechte von ArbeitnehmerInnen keine große Rolle. Genauso ist nicht nachvollziehbar, dass die Auswirkungen auf Entwicklungsländer und Drittstaaten in der Diskussion bisher fast völlig ignoriert werden. Das ist schlicht inakzeptabel. Vor allem aber fehlt mit dem Klimaschutz eine der wichtigsten Fragen unserer Zeit in den Plänen zu TTIP. Die Diskussionen zu Thema Energie befassen sich bisher fast ausschließlich mit fossilen Brennstoffen, anstatt über konkrete Pläne zur Stärkung der Erneuerbaren Energien zu reden. Damit vergibt TTIP riesige Chancen und ist in vielen Fragen das Gegenteil von dem, was eigentlich gebraucht wird.
Die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts lassen sich nur gemeinsam lösen. Handelsabkommen können ein Weg sein, daran zu arbeiten – wenn sie die richtigen Schwerpunkte setzen und Staaten nicht gegeneinander ausspielen. All das hat TTIP auch fast zwei Jahre nach Beginn der Verhandlungen nicht erkennen lassen. Im Gegenteil, je mehr über die Pläne bekannt wird, desto größer wird die Kritik. Auch wir sind der Meinung, dass die negativen Folgen und Gefahren die möglichen Gewinne von TTIP bei weitem übersteigen – und lehnen das Abkommen in seiner derzeitigen Form deshalb ab.
Wir werden keinem Abkommen zustimmen, das Klageprivilegien für Konzerne enthält oder etablierte Standards zum Schutz von Menschen und der Umwelt untergräbt. Wir brauchen eine andere Handelspolitik der EU. Wir wollen Handelsabkommen, die transparent verhandelt und nach sozialen, ökologischen und menschrechtlichen Kriterien ausgerichtet sind und die die etablierten demokratischen und rechtsstaatlichen Institutionen nicht in Frage stellen. Diesen Maßstäben müssen Handelsabkommen folgen, dann können sie hilfreich sein.
TTIP tut genau das nicht. Daher werden wir weiterhin Kritik an den Plänen üben und auf Probleme mit Nachdruck hinweisen. Wir glauben, dass es dabei auf jede Stimme ankommt und laden Sie herzlich ein, sich uns anzuschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Ostendorff MdB