Frage an Friedrich Ostendorff von Heike P. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Ostendorff,
Wie positionieren Sie sich bzgl der Erhöhung der Parteienfinanzierung?
MfG Heike Palm
Sehr geehrte Frau Palm,
Die Parteienfinanzierung ist gesetzlich festgelegt und unterliegt einer Deckelung, d.h.,
die Summe der jährlichen staatlichen Finanzierung aller Parteien darf eine „absolute Obergrenze“ nicht überschreiten, wobei insoweit steuerliche Vergünstigungen unberücksichtigt bleiben (vgl. § 18 Abs. 2 PartG). Das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel beträgt nach dem Zehnten Änderungsgesetz zum Parteiengesetz (BGBl. I S. 1748) 141,9 Mio. € für das Jahr 2011 und 150,8 Mio. € für das Jahr 2012. Ab 2013 wird sich die absolute Obergrenze jährlich im Rahmen einer in § 18 Abs. 2 PartG geregelten Dynamisierung erhöhen.
Wegen des aus Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz (GG) abgeleiteten Verbots einer überwiegenden staatlichen Parteienfinanzierung darf die Finanzierung maximal so hoch sein wie die Einnahmen der Partei aus anderen Quellen (relative Obergrenze) (§ 18 Abs. 5 Satz 1 PartG). Als Mitglied der grünen Bundestagsfraktion toleriere und akzeptiere ich diese Vorgaben.
Mit freundliche Grüßen,
Friedrich Ostendorff