Frage an Friederike Föcking von Jule T. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Dr. Föcking,
verzeihen Sie, dass ich Sie
erneut korrigiere. Die Hatz auf Hundehalter wurde durch den Fall Volkan ausgelöst. Damals hatten wir kein Gesetzes- sondern ein Vollzugsdefizit und der kleine Volkan könnte heute noch leben, hätten die Behörden nur alle bestehenden Möglichkeiten genutzt.
An Frau Kainzberger
antworteten Sie, dass das Hundegesetz mit Mühen für die Hundehalter verbunden sei. Die Mühen und die nicht unerheblichen Kosten haben wir getragen, wir haben - wenn auch murrend - unsere Hausaufgaben gemacht. Jetzt wird es Zeit, den verantwortlichen Hundehaltern entgegen zu kommen. Wie also stehen Sie zu einer Freigabe sämtlicher Hamburger Grünanlagen für geprüfte Hunde, als Hunde, die den Nachweis erbracht haben, dass von ihnen weder Belästigungen noch Gefährdungen ausgehen?
Mit freundlichen Grüßen
Jule Thumser
Sehr geehrte Frau Thumser,
danke für Ihre abermalige Nachfrage zum Hundegesetz und seinen Konsequenzen.
Die Befreiung vom Leinenzwang für gehorsamsgeprüfte Hunde in öffentlichen Grünanlagen ist Sache der Bezirke. Wie Sie vermutlich wissen, hat unser Bezirk Wandsbek bereits in allen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen auf den Wegen und Rasenflächen den Leinenzwang für Hunde mit erfolgreich abgelegter Gehorsamsprüfung aufgehoben. Der Leinenzwang bleibt allerdings weiterhin bestehen für alle Spielplätze, Liegewiesen, Blumenbeete, Uferzonen und Biotope sowie für das Unterholz. Für den Bezirk Harburg gilt das gleiche, während die übrigen Bezirke meines Wissens nach nur einen Teil ihrer Grünflächen freigegeben haben.
Ich denke, dass in nächster Zeit eine erste Bilanz der Freigabe in Wandsbek und Harburg ansteht. Wenn diese Bilanz positiv ausfällt, sollten auch die übrigen Bezirke eine Freigabe weiterer Grünanlagen prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Friederike Föcking