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Friederike Föcking
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Frage von Wolf M. •

Frage an Friederike Föcking von Wolf M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Dr. Föcking,

In kirchlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen , deren Kosten bekanntlich weitgehend von allen Steuerzahlern (mit und ohne Konfession) bzw. von den allgemeinen Sozialkassen getragen werden, werden den Beschäftigten Rechte vorenthalten, die sie in allen anderen Einrichtungen haben. So können sie dort beispielsweise keinen Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz wählen.

Würden Sie eine Bundesratsinitiative des Hamburger Senats unterstützen, damit die Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen allen anderen Beschäftigten gleichgestellt werden?

Portrait von Friederike Föcking
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Nein, für eine solche Bundesratsinitiative würde ich mich nicht einsetzen.

Ich denke, der sogenannte Dritte Weg ist für kirchliche Einrichtungen und ihrem Selbstverständnis als Dienstgemeinschaft grundsätzlich angemessen und durch das Bundesarbeitsgericht Ende 2012 ja auch prinzipiell bestätigt worden. Auch kirchliche Einrichtungen verfügen im übrigen über gewählte Mitarbeitervertretungen, und anders als bei Tarifabschlüssen gelten die dort beschlossenen Regelungen (Vergütung, Arbeitszeit oder Urlaub etc.) für alle Mitarbeiterund Mitarbeiterinnen, egal, ob diese in einer Gewerkschaft oder einem Verband organisiert sind oder nicht. Dessen ungeachtet wird ja auch innerhalb der Kirchen über eine mögliche Weiterentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechts diskutiert, die dann sicher auch von politischer Seite aufgegriffen werden sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Friederike Föcking