Frage an Friederike Föcking von Hartmut B. bezüglich Soziale Sicherung
Welche Ausbildung haben Betreuungskräfte?Wer bildetaus?Sind Alltagsbegleiter dasgleiche?Ergänzen sie den Stellenschlüssel?Einstufung?Wie erfolgt Transparenz und Kontrolle durch das neue Gesetz?Warum wurden private Pflegeeinrichtungen zugelassen und wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Mail. Ich hoffe, die von Ihnen angesprochenen Themen richtig zu treffen.
Alltagsbegleiter und zusätzliche Betreuungskräfte sind derselbe Begriff für eine Ergänzung der Pflege in voll- und teilstationären Einrichtungen. Seit dem 1. Januar 2015 stehen sie allen pflegebedürftigen Bewohnern zur Verfügung. Sie bringen den Bewohnern abseits der eigentlichen Pflege Zuwendung und Wertschätzung durch eine Betreuung und Aktivierung entgegen. Aus diesem Grund halte ich die Erweiterung des Einsatzes auf alle stationären Pflegebedürftigen für sehr sinnvoll. Das gilt ebenso für den Bereich der privaten Pflegeeinrichtungen, da ein Großteil der nicht häuslichen Pflege nur dank des Engagements der privaten Einrichtungen bewerkstelligt werden kann. Den Einrichtungen obliegt auch die direkte Fachaufsicht über die Betreuungskräfte, damit Kompetenzen nicht überschritten werden. Die eigentliche Pflegedienstleistung muss weiterhin durch Fachkräfte mit langjähriger Ausbildung erfolgen. In Zweifelsfällen durch Beschwerden und durch Stichproben erfolgt eine Kontrolle durch die Wohn- und Pflegeaufsichten der Hamburger Bezirke.
Betreuungskräfte entfallen nicht auf den allgemeinen Betreuungsschlüssel für Pflegefachkräfte. Es gibt für die zusätzlichen Betreuungskräfte einen eigenen Schlüssel. Auf 20 Bewohner kommt ein Alltagsbegleiter.
Eine Qualifizierung zum Alltagsbegleiter bzw. zur zusätzlichen Betreuungskraft dauert mehrere Monate und besteht aus theoretischen und praktischen Inhalten. Die Ausbildung wird von privaten und kirchlichen Einrichtungen, oft in Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur, durchgeführt. Oftmals sind die Kurse auch Altenpflegeschulen angeschlossen. Einen Überblick über die Anforderungen an angehende Betreuungskräfte und die Inhalte der Qualifizierung finden Sie beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen ( http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/beratung_und_betreuung/betreuungskraefte/2008_08_19__87b_Richtlinie.pdf ).
Noch ein Wort zu den privaten Pflegeeinrichtungen, also Heimen, aber auch Tagespflegeeinrichtungen und - nicht zuletzt - ambulanten Diensten. Hier in Hamburg leisten private Anbieter einen großen bzw. sogar überwiegenden Teil der Pflege, ohne sie würde unser System zusammenbrechen. Ein Großteil der Anbieter und der bei ihnen tätigen Pflegekräfte leistet gute und verantwortungsvolle Arbeit, die es mehr als bisher zu schätzen gilt. Natürlich wird es immer wieder auch schlechte Arbeit einzelner Träger geben, aber da ist es in der Regel egal, ob diese privat, freigemeinnützig oder städtisch/staatlich sind.
In der Hoffnung, damit Ihr Anliegen beantwortet zu haben, verbleibe ich
mit besten Grüßen
Friederike Föcking