Frage an Friederike Föcking von Isabel A. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Föcking,
gerne würde ich Ihre Position zu den untenstehenden Themenblöcken erfahren. Vielen Dank im Vorraus!
A)Mindestlohn
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Seit dem 1.1.2015 gilt Deutschlandweit der Mindestlohn von 8,50 Euro/h.
Jedoch ist der Mindestlohn nicht Flächendeckend gültig, so gilt dieser bspw. nicht für Minderjährige.
Ebenso ist erst nach 2016 eine Anhebung des Mindestlohnes im Rahmen eines Inflationsausgleiches vorgesehen.
1) Wie stehen Sie zu der Einführung eines Gesetzlichen Mindestlohnes?
2) Wie soll Ihrer Meinung nach in Zukunft mit den jeweiligen Ausnahmen verfahren werden?
3) Halten Sie den Mindestlohn von 8,50 € für ausreichend, um den Lebensunterhalt zu bestreiten?
4) Wie soll sich der Mindestlohn perspektivisch entwickeln und wie werden Sie darauf hinwirken?
B)Mindestausbildungsvergütung
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Überwiegend arbeiten Jugendliche und junge Erwachsene in Ihrer Ausbildung weit unterhalb einer Armutsgrenze.
Sie können ihr Leben nicht aus der eigenen Arbeit finanzieren. Dies beeinflusst die Wahl des Ausbildungsbetriebes, der dann nach der Nähe zum Wohnort der Eltern ausgewählt wird, da man sich nur schwer eine eigene Wohnung leisten kann, und schränkt die Möglichkeiten ein, selbstbestimmt das eigene Leben zu gestalten.
1) Setzen sie sich dafür ein, dass Auszubildende und dual Studierende eine existenzsichernde Mindestausbildungsvergütung erhalten? Wenn ja, welche Höhe streben Sie hierbei an. Wenn nein, warum nicht?
2) Welche Konzepte entwickeln Sie darüber hinaus, um Auszubildende finanziell zu Unterstützen, bzw. zu entlasten?
3) Soll auf lange Frist gesehen darüber nachgedacht werden, den Mindestlohn auch in der Ausbildung geltend zu machen? Warum/ Warum nicht?
Sehr geehrte Frau A.,
vielen Dank für Ihre Anfrage rund um den Mindestlohn. Ich versuche, Ihre Fragen der Reihe nach zu beantworten:
A
Zu Frage 1): Grundsätzlich hoffe ich, dass der neue gesetzliche Mindestlohn die in ihn gesetzten Erwartungen auf eine faire Bezahlung gerade in Niedriglohnbereichen erfüllt. Ich hoffe auch, dass er nicht zum Verlust von Arbeitsplätzen und zu vermehrter Schwarzarbeit führt.
Zu Frage 2): Die Ausnahmeregelungen etwa für Erntehelfer/innen und Zeitungsausträger/innen sind ja als Übergangsregelung angelegt und laufen ohnehin aus. Die Ausnahmen für Langzeitarbeitslose werden mitte 2016 überprüft. Die Ausnahmen für bestimmte Praktikanten halte ich für richtig, da sonst die Bereitschaft, Praktikumsplätze anzubieten, erheblich sinken wird. Ebens sinnvoll ist die Ausnahme für die unter 18jährigen, die noch keine Ausbildung absolviert haben. Das stärkt ihre Motivation, einen Ausbildungsplatz zu suchen und nicht einen ungelernten Job anzunehmen.
Zu 3): Der Mindestlohn von 8,50 Euro ist für einen Alleinstehenden berechnet. Eine Familie wird damit meist nicht ernährt werden können, das garantiert aber auch ein höherer Lohn in vielen Fällen nicht.
Zu 4): Der Mindestlohn soll als Untergrenze wirken, um Dumpinglöhne zu verhindern. Die Ermittlung, welcher Lohn einerseits angemessen und andererseits bezahlbar ist, liegt in Deutschland bei den Tarifpartnern. Sie sind auch in der Mindestlohn-Kommission tätig, und ich vertraue darauf, dass diese die Aufgabe der Festlegung künftiger Mindestlöhne verantwortungsbewusst erfüllt. Das geschieht ja nicht im geheimen Kämmerlein, sondern wird politisch begleitet werden.
B
Zu 1)und 3): Azubis haben gegenüber ihrem Ausbildungsbetrieb einen Rechtsanspruch auf eine angemessene Vergütung. Diese wird in der Regel über Tarifverträge durch die Tarifpartner ausgehandelt und richtet sich nach den realen Möglichkeiten in dem jeweiligen Berufsfeld. Daher denke ich, dass diese Festlegung Aufgabe der Tarifparteien bleiben sollte. Sonst laufen wir Gefahr, vom grünen Tisch aus immer mehr in die Tarifautonomie einzugreifen und möglicherweise das Angebot von Ausbildungsplätzen zu verringern. Für viele gerade kleinere Betriebe ist es schon jetzt oft unattrativ, überhaupt Ausbildungsplätze anzubieten, denn das ist an viele Auflagen geknüpft. Ein gesetzlicher flächendeckender Mindestlohn könnte das noch unattraktiver machen.
Zu 2): Eine wichtige finanzielle Verbesserung ist ja bereits auf Bundesebene beschlossen worden: Wie das BAföG steigen ab Herbst 2016 auch die Sätze für die Berufausbildungsbeihilfe, die Azubis erhalten können, wenn sie nicht bei ihren Eltern wohnen. Hier auf Hamburger Ebene wollen wir den Bau weiterer Azubi-Wohnheime fördern, um Auszubildenden das Wohnen preiswerter zu ermöglichen.
Mit besten Grüßen
Friederike Föcking