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Friederike Föcking
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Frage von Frank J. •

Frage an Friederike Föcking von Frank J. bezüglich Innere Sicherheit

Mit Interesse habe ich Ihre Antwort betreffend des Hundegesetzes gelesen. Bei einem Blick auf die Drucksache 18/2030 der Hamburger Bürgerschaft habe ich dann festgestellt, dass es bei dem gesamten Hundeaufkommen in HH zu 202 Beißunfällen von Hunden gegenüber Menschen im Jahre 2004 gekommen ist, was den Senat zu einem ganzen Konvolut an Gesetzestexten bewogen hat.
Im selben Zeitraum (2004) ist es zu insgesamt (leichte KV+Gewaltkriminalität) 21.496 Fällen (lt. polizeiliche Kriminalstatistik) an gewalttätigen Übergriffen von Menschen ggü. Menschen gekommen. Die Anzahl an Eigentumsdelikten sprengt zwischenzeitlich jede Skala. Lt. Aussage des Herrn Naumann hat der Hamburger Senat unter Ole von Beust die Ausbildung des Polizeinachwuchses um rd. 400 Stellen gekürzt und 4 Polizeikommisariate geschlossen. Gefängnisplätze sind ebenfalls Mangelware. Subjektiv wird (mir zumindest) der Eindruck vermittelt, Ordnungskräfte und Polizei sind fast ausschliesslich mit Bagatelldelikten betraut. So dudeln im Fernsehen Dokumentationen über Blitzer(autos), Ordnungsamt etc. auf und ab und auch das Verhältnis zwischen dem Vergehen und Strafhöhe bzw. die Art der Strafverfolgung ist schlichtweg nicht existent.
So konnte man vor kurzer Zeit im Fernsehen einen erwachsenen Mann bitterlich weinen sehen, weil er rd. 450,-- EUR (fast die Hälfte seines Monatsgehaltes) für das Auslösen seines PKWs aus dem sogenannten Autoknast bezahlen musste (Grund : Falschparken).

Warum werden subjektive Bagatellen mit "aller Macht" durchgesetzt und z.B. der Autoknast für horrende Gelder gebaut, aber bei den Ermittlungsbeamten an allen Ecken gespart ? Wenn ein Privatmann durch eine Straftat geschädigt wird, muß er versichert sein, private Organisationen (weisser Ring) um Hilfe bitten oder für den Schaden selbst aufkommen. Wie wollen Sie "Intensivtäter" zur Einsicht zwingen ? Wie wollen Sie den Opferschutz bzw. auch die Unterstützung verbessern/hervorheben ? Wie wollen Sie die Sicherheit in Hamburg verbessern ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jahncke,

es tut mir leid, dass ich Ihre Anfrage zum Thema "Innere Sicherheit" erst jetzt beantworte, aber der Wahlkampf nimmt momentan viel Zeit in Anspruch.

Für das Hamburger Hundegesetz zeigt eine erste Zwischenbilanz (vgl. Pressemitteilung der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 05.07.2007, www.bsg.hamburg.de), dass die Zahl der Beißvorfälle, bei denen Menschen und Hunde verletzt oder in Einzelfällen Hunde getötet worden sind, sich bereits verringert hat: von 451 im Jahr 2005 um 67 auf 384 Vorfälle im Jahr 2006.

Bei Vorfällen mit Rottweilern und deren Mischlingen, die neu in die Kategorie "widerlegbar gefährlich" aufgenommen worden waren, sind die Beißvorfälle sogar um rund 70 Prozent zurückgegangen. Ich denke, solche Beißvorfälle sind nicht generell Bagatell-Delikte, und die Zahlen belegen eine erfreuliche Entwicklung infolge des Hundegesetzes und der auf ihm beruhenden Rechtsvorgaben.

Ebenso erfreulich und anders als von Ihnen wahrgenommen ist der generelle Rückgang der Kriminalität in Hamburg seit der Regierungsübernahme durch die CDU: Seit 2001 ist die Zahl der Straftaten um insgesamt 80.000 zurückgegangen, es gab 84 Prozent weniger Gefängnisausbrüche, und die Präsenz der Polizei in den Stadtteilen wurde deutlich erhöht.

Nun zu Ihren einzelnen Fragen:
1. Soweit ich erkennen kann, wurde bei Hamburgs Polizei "nicht an allen Ecken und Enden gespart". Vielmehr wurde unter dem CDU-Senat die Zahl der Mitarbeiter der Polizei um 700 erhöht.

2. Ich glaube nicht, dass es eine Möglichkeit gibt, Intensivtäter zur Einsicht zu zwingen, wohl aber, sie angemessen zu bestrafen, wozu unser Strafrecht die entsprechenden Möglichkeiten bietet. Ich unterstütze aber sehr nachdrücklich das aktuell vom CDU-Senat gestartete

Konzept "Handeln gegen Jugendgewalt". Da die Ursache für Jugendgewalt und gerade auch bei jugendlichen Intensivtätern oft in der Kindheit oder in der frühen Jugend liegt, setzt das Senatskonzept neben repressiven vor allem auch auf vorbeugende Maßnahmen: diese reichen vom Kampf gegen Schulschwänzen über eine Anzeigepflicht der Schulen und Hilfen für vielfach gefährdete Familien über eine Verstärkung der bereits erfolgreich tätigen Cop4U (Polizisten an Schulen) bis hin zum bereits laufenden PROTÄKT-Konzept der Justizbehörde. Dieses kann u.a. die Aburteilung eines jungen Täters beschleunigen und sorgt dafür, dass sämtliche Verfahren gegen den Jugendlichen bzw. Heranwachsenden bei demselben Dezernenten der Staatsanwaltschaft und demselben Sachbearbeiter bei der Polizei zusammenlaufen, damit der zuständige Staatsanwalt ein umfassendes Bild über die Persönlichkeitsentwicklung sowie das familiäre und soziale Umfeld des Beschuldigten erhält.

3. Zum Thema Opferschutz:

Der Opferschutz wurde in Hamburg in den vergangenen Jahren bereits durch eine Reihe von Maßnahmen ausgebaut, und ich möchte mich dafür einsetzen, dass diese Linie weiterverfolgt wird. Zu den Maßnahmen gehören

a.. im Rahmen des "Landesaktionsprogramms Opferschutz" u. a. Zuschüsse von 200.000 Euro für eine Opferschutz-Hotline für Opfer von häuslicher Gewalt;
b.. zusätzlich 90.000 Euro für die Beratung von Migrantinnen und Migranten, die von Gewalt oder Zwangsheirat bedroht sind;
c.. ein neues Fachkommissariat für Opferschutz in der Innenbehörde. Dieses berät Opfer, klärt über Hilfsangebote anderer Einrichtungen auf, koordiniert verschiedene Hilfsmöglichkeiten, vermittelt Therapieangebote und soll vorhandene Opferschutzkonzepte verbessern;
d.. das erste Jugendrechtshaus in Hamburg. Dieses bietet kostenlose Rechtsberatung für Kinder und Jugendliche, Hilfe für Opfer einer Straftat und präventive Anti-Gewaltprojekte für Schüler an.

Außerdem hat Hamburg zusammen mit anderen von der CDU regierten Bundesländern im November 2007 im Bundesrat die Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren auf den Weg gebracht. Dadurch gibt es mehr Möglichkeiten, dem Opfer einer Straftat im Gerichtsverfahren einen kostenfreien Opferanwalt zur Seite zu stellen: Bei schwerer Körperverletzung, erpresserischem Menschenraub oder einer Geiselnahme soll dem Opfer als Nebenkläger künftig auf Kosten der Staatskasse ein Rechtsanwalt als Beistand bestellt werden.

In Hamburg soll außerdem im Rahmen des "Handlungskonzepts gegen Jugendgewalt" häufiger von einer Schadenswiedergutmachung oder einem Täter-Opfer-Ausgleich Gebrauch gemacht werden. Dazu können mittellosen Tätern in begrenztem Umfang Darlehen aus dem Opferfonds gewährt werden. Der Täter muss dann das Darlehen durch Ableisten gemeinnütziger Arbeit zurückzahlen. Damit die Justiz diese Möglichkeit im Interesse der Opfer künftig vermehrt nutzen kann, wird der Opferfonds von 40.000 ? auf 100.000 ? aufgestockt. Mit der finanziellen Unterstützung aus dem Fonds wird der Ausgleich erlittener Schäden gefördert und das Opfer von dem Risiko befreit, dass der Täter wirtschaftlich zu einer (finanziellen) Wiedergutmachung nicht in der Lage ist.

4. Zur weiteren Verbesserung der Sicherheit in Hamburg halte ich es u.a. für notwendig, zur Entlastung der Polizei den Bezirklichen Ordnungsdienst (BOD) personell zu stärken, die Video-Überwachung ggf. an weiteren öffentlichen Plätzen zu ermöglichen, und, wenn es notwendig ist, auch ein Alkoholverbot auf Straßen und Plätzen in St. Pauli zumindest in bestimmten Zeiten zu bedenken.

Mit freundlichen Grüßen
Friederike Föcking