Frage an Friederike Föcking von Renate K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Föcking,
wie lange soll eigentlich das "Schwarzer-Peter" Spiel zwischen Volksvertretern und Bürgern mit Hund gespielt werden? Enthalten die Schuldzuweisungen seitens der Volksvertreter immer auch eine implizite "Entschuldigung" für das eigene Versagen im Falle des kleinen Volkans aus Wilhelmsburg?
Es ist nicht mein Verschulden, dass der kriminelle Ibrahim K. sein Tier gezielt zum Kampfhund dressierte.
Er war den Behörden bekannt durch Körperverletzung,Waffenbesitz, Diebstahl, Straßenraub, Drogenhandel, Hausfriedensbruch. Das Hund-Halter-Gespann der Behörde längst ein Begriff. Das Bezirksamt verordnete ihm 1998 Anleinpflicht. Doch weder von der Polizei, noch noch Ordnungsamt überprüften dieses.. Das Gartenbauamt wechselte die zerbissenen Kinderschaukeln aus und Anlieger des Spielplatzes wunderten sich, dass trotz massiver Beschwerden nichts unternommen wurde.
Warum gibt man nicht endlich zu, dass der Tod von Volkan hätte verhindert werden können, wenn sich die Behörden um die Einhaltung der Auflagen gekümmert hätten?
Ich spreche mich dagegen aus, dass man mir als verantwortungsvolle Hundehalterin indirekt eine Mitschuld an Volkans schrecklichen Tod anlastet.
Ich verlange von den Volksvertretern, dass sie keine weiteren Schuldzuweisungen (Volkans Tod) zu Lasten meiner Person mehr eingehen. Kollektivschuld und Sippenhaftung dürften in einem demokratischen Staat keinen Platz mehr haben!
Das Hundegesetz schützt unsere Kinder keineswegs vor den wirklichen Gefahren, wie Strassenverkehr, Kindesmissbrauch und Sexualtätern. Der Gesetz schützt eher die Verbrecher statt die Opfer. Wenn ein Hund seine kleinen Rudelmitglieder (Kinder) vor Übeltätern schützt, bekommt der Hundehalter (die Eltern) Ärger mit den Staatsorganen, der Hund einen Maulkorb und beide müssen quasi zum Wesenstest. Der wirkliche Übeltäter macht weiter. Schadlos. Der Täter darf womöglich noch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld hoffen.
Mit freundlichen Grüssen
Renate Kainzberger
Sehr geehrte Frau Kainzberger,
vielen Dank für Ihre Stellungnahme zu meiner Antwort vom 8. Januar auf eine Anfrage zum Hamburger Hundesgesetz.
Wenn bei Ihnen aus dieser Antwort der Eindruck entstanden sein sollte, dass Ihnen persönlich "als verantwortungsvolle[r] Hundehalterin indirekt eine Mitschuld an Volkans schrecklichem Tod an[ge]lastet" werden sollte, dann bedauere ich das. Ich hatte in meiner Antwort ausdrücklich gesagt, dass für die schlimmen Beißvorfälle seinerzeit einige unverantwortliche Hundehalter die Schuld trugen, die mit ihren Tieren nicht umgehen konnten. Eine Tendenz zu kollektiver Schuldzuweisung an sämtliche Hamburger Hundehalter und Hundehalterinnen oder "Sippenhaftung" kann ich daraus nicht herauslesen.
Im übrigen bleibe ich bei der Einschätzung, dass zuerst einmal der kriminelle Hundebesitzer Ibrahim K. für den Tod des kleinen Volkan verantwortlich war und nicht das Versagen amtlicher Stellen. Wir leben glücklicherweise in einem freiheitlichen Rechtsstaat, in dem zunächst das erwachsene Individuum für sein Tun die Verantwortung trägt, im Guten wie im Schlechten.
Ziel des Hamburger Hundegesetzes ist es nicht, Hamburgs Kinder allein vor allen ihnen drohenden Gefahren zu schützen. Dafür bedarf es vieler unterschiedlicher Maßnahmen, da haben Sie völlig recht.
Aber das Hundegesetz leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Kinder, indem es gesicherte Regeln vorgibt, die in gleichem Maß sowohl das Risiko vermeidbarer Gefahren für die Bürger, insbesondere für Kinder, minimieren als auch den tierschutzrechtlichen Belangen hinreichend Rechnung tragen. Auch in anderen Bereichen unseres Alltags ist unser Leben im Interesse der Gefahrenabwehr für andere (Tempo 30 vor Schulen oder Promillegrenze; Wegereinigungspflicht u.v.m.) reglementiert, und wir akzeptieren das.
Im übrigen hat eine erste Zwischenbilanz zum Hundegesetz (vgl. Pressemitteilung der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 05.07.2007, www.bsg.hamburg.de) ergeben, dass die Zahl der Beißvorfälle, bei denen Menschen und Hunde verletzt oder in Einzelfällen Hunde getötet worden sind, sich bereits verringert hat: von 451 im Jahr 2005 um 67 auf 384 Vorfälle im Jahr 2006. Bei Vorfällen mit Rottweilern und deren Mischlingen, die neu in die Kategorie "widerlegbar gefährlich" aufgenommen worden waren, sind die Beißvorfälle sogar um rund 70 Prozent zurückgegangen. Das ist, denke ich, doch eine erfreuliche Entwicklung.
Auch wenn das Hundegesetz für Hamburgs Hundehalter manche Mühen mit sich bringt, bitte ich Sie daher sehr herzlich, für diese im Interesse des friedlichen Miteinanders von allen Hamburgern und Hamburgerinnen ein gewisses Verständnis zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Friederike Föcking