Welche Maßnahmen schlagen Sie vor, um den Widerspruch zwischen dem EU-Mercosur-Deal und den EU-Zielen zum Verbrenneraus und zur Reduktion des Pestizideinsatzes und des Fleischkonsums zu beseitigen?
Das EU-Verbrenner-Aus kann nur funktionieren, wenn verlässlich ausreichend Rohstoffe zur Verfügung stehen. Die europäische Energiewende ist insgesamt auf strategische Partnerschaften und Abkommen angewiesen. Dafür ist das Freihandelsabkommen sicherlich eine Chance. Gleichzeitig ist ein Überschwemmen südamerikanischer Länder mit Verbrennerfahrzeugen durch niedrigere Zölle erst einmal unwahrscheinlich, des es gibt Übergangsfristen (mindestens 10 Jahre), die solche Effekte verhindern sollen.
Bezüglich Pestizideinsatz und Fleischkonsum gilt bereits unabhängig vom Mercosur-Abkommen eine neue Verordnung gegen Entwaldung auf EU-Ebene, die Produkte, die mit Entwaldung oder Waldschädigung verbunden sind (Soja, Rinder, Palmöl, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz), effektiv ausschließt. Auch ohne das Abkommen gilt gleichzeitig für die Einfuhr von Sojabohnen und Sojamehl aus Mercosur-Ländern bereits ein Zollsatz von Null, das Abkommen sorgt hier also für keine weitere Veränderung. Die Bundesregierung erarbeitet zurzeit eine Verordnung auf Basis des Pflanzenschutzgesetzes. Der Anwendungsbereich betrifft bestimmte Pflanzenschutzmittel, deren Wirkstoffe bestimmte gesundheitsschädliche Eigenschaften haben und auf EU-Ebene nicht genehmigt sind. Die EU-Vorschriften zu den Rückstandshöchstgehalten müssen bei der Einfuhr von Produkten aus Drittstaaten weiterhin streng überwacht und implementiert werden. Dadurch kann auch weiterhin gewährleistet werden, dass maßgebliche Rückstandshöchstgehalte nicht überschritten werden.
Um die Anwendung umfangreicher sozialer und ökologischer Standards sicherzustellen hat die Ampelkoalition auf Betreiben der Grünen-Bundestagsfraktion die Bedingungen für eine Ratifizierung des EU-Mercosur-Abkommens klar festgelegt - dazu gehört der Abschluss einer praktisch durchsetzbaren Zusatzvereinbarung zum Schutz und Erhalt der bestehenden Waldflächen. Ein Gutachten, das im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion erstellt wurde, zeigt konkret auf, wie sich ein verbindliches Waldschutzinstrument im Rahmen einer Vertragsergänzung völkerrechtlich in das Abkommen einbinden lässt. Neben umsetzbaren und überprüfbaren Verpflichtungen zum Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsschutz muss eine praktisch durchsetzbare Zusatzvereinbarung zum Schutz und Erhalt bestehender Waldflächen abgeschlossen werden. Das bekannt gewordene Auslegungsinstrument der EU-Kommission entspricht diesen Anforderungen nicht, es brächte keine substanziellen Verbesserungen des Waldschutzes – zu diesem Schluss kommt das Gutachten der Grünen.
Das heißt, konkret ist es wichtig, dass es eine Zusatzvereinbarung gibt, die für eine wirksame Aufnahme von nachhaltigkeitsbezogenen Maßnahmen sorgt; für eine solche setzen sich die Grünen auf Bundes- und EU-Ebene ein.