Frage an Franziska Müller-Rech von Gerd S. bezüglich Gesundheit
Was wird Ihre Partei unternehmen bezüglich der Vereinfachung des Verfahrens Cannabis als Medizin.Auch bezüglich MPU Anordnungen der Führerscheinstelle und zu einer Gleichstellung mit anderen Medikamenten im Verkehr und Alkohol ?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage zur Gleichstellung von Cannabis mit anderen Medikamenten und Alkohol im Verkehr.
Nicht nur Alkohol am Steuer birgt Gefahren, sondern auch der Konsum von anderen Rauschmitteln wie etwa Cannabis. Daneben kann auch der Konsum von Medikamenten zu Fahrbeeinträchtigungen führen, insbesondere dann, wenn diese nicht auf ärztliche Verordnung hin eingenommen werden.
Für eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes gilt ein THC-Grenzwert von 1,0ng/ml oder mehr im Blutserum, ab dem eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Dieser Grenzwert ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt und auch für die Beurteilung der Fahreignung von gelegentlichen Cannabiskonsumenten ausschlaggebend. Die Beeinträchtigung des Fahrverhaltens hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Inwiefern dieser Grenzwert auch bei der medizinischen Verwendung von Cannabis überschritten wird und damit eine Beeinträchtigung des Fahrverhaltens einhergeht, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich über die genannten Punkte hinaus leider keine weiteren Stellungnahmen abgeben kann.
Herzlichen Dank für Ihre Frage und viele Grüße.
Franziska Müller-Rech