Daher möchte ich Sie bitten, diese Frage direkt an das Ministerium zu stellen.
Ein Gesetz aus grüner Feder hätte zweifellos anders ausgesehen.
Im Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gibt es nur wenige Posten, bei denen überhaupt gekürzt werden darf, da beispielsweise das Existenzminimum verfassungsrechtlich geschützt ist.
Die Schwellen für ein solches Parteiverbotsverfahren sind aus guten Gründen sehr hoch, für ein aussichtsreiches Verfahren müssen sie zwingend erfüllt sein. Diese werden gerade geprüft, auch durch unsere Fraktion.
Meiner Meinung nach sollte jede Person reden, wie er oder sie will – das ist für mich echte Freiheit- und wer gendern will, soll das auch machen können. Es ist richtig, Menschen durch eine angemessene Verwendung von Sprache mit anzusprechen.