Im Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gibt es nur wenige Posten, bei denen überhaupt gekürzt werden darf, da beispielsweise das Existenzminimum verfassungsrechtlich geschützt ist.
Die Schwellen für ein solches Parteiverbotsverfahren sind aus guten Gründen sehr hoch, für ein aussichtsreiches Verfahren müssen sie zwingend erfüllt sein. Diese werden gerade geprüft, auch durch unsere Fraktion.
Meiner Meinung nach sollte jede Person reden, wie er oder sie will – das ist für mich echte Freiheit- und wer gendern will, soll das auch machen können. Es ist richtig, Menschen durch eine angemessene Verwendung von Sprache mit anzusprechen.
Letztes Jahr wurde bei den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ein neuer Tarifvertrag beschlossen, bei der auch die Inflationsprämie ausgehandelt wurde.
Die Entscheidung, wer in den Bundestag einzieht, obliegt nämlich einzig und allein den Wählerinnen und Wählern. Diese dürfen in einer Demokratie frei entscheiden, wer sie repräsentieren darf. Nicht die Qualifikation entscheidet, wer im Bundestag ein Mandat ausüben darf, sondern die Wählerschaft.
Wir Grüne begrüßen es, dass der Verfassungsschutz die Gefahr von rechts mittlerweile mehr als früher ernst nimmt.