Welche Gesetze oder Regularien verbieten es Ihnen als Staatssekretärin im BMWK und Bundestagsabgeordnete, sich zu Vetternwirtschaft in den Auslandshandelskammern zu äußern?
In Ihrer Antwort auf meine Frage zur Vetternwirtschaft hier: [https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/franziska-brantner/fragen-antworten/wie-rechtfertigen-sie-die-integritaet-der-auslandshandelskammern-in-den-vae-riad-und-aegypten](https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/franziska-brantner/fragen-antworten/wie-rechtfertigen-sie-die-integritaet-der-auslandshandelskammern-in-den-vae-riad-und-aegypten) gaben Sie an, dass Sie sich als Bundestagsabgeordnete nicht zu den Vorfällen von Vetternwirtschaft in den AHKs äußern können. Ihre Antwort war irritierend, da unseren Recherchen zufolge kein Verbot existiert, das Ihnen als Bundestagsabgeordnete Äußerungen zu solchen Themen untersagt. Auch andere Abgeordnete haben geantwortet. Besonders befremdlich wirkt Ihre Antwort jedoch, weil Sie Staatssekretärin im BMWK sind und dies somit in Ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Das BMWK hat formell die Aufsicht über die DIHK, die wiederrum die AHKn koordiniert.