Liebe Frau Brandner, können Sie sich vorstellen im nächsten Bundestag für die Verbesserung der Pächterrechte einzusetzen?
Grund :
Ich habe vor einigen Jahren ein Freizeit-Pacht-Grundstück erworben. Damals bin ich davon ausgegangen, daß Pacht und Miete gesetzlich ähnlich behandelt werden. Jetzt gibt es Schwierigkeiten mit dem Verpächter, der sich wie ein Großgrundbesitzer zu seinen Leibeigenen aufführt. Alle Pächter auf dem Freizeit/Campingplatz ducken sich, weil jeder bei einer jährlichen Kündigung mit dieser rechnen muß.
Zu dieser Problematik gab es auch eine Petition im Bundestag, die aber mangels Interesse nicht behandelt wurde.
Vorschlag :
Eine Kündigung des Pachtvertrages darf nur mit Zustimmung der Pachtintressengemeinschaft/des Pachtvereins erfolgen. Voraussetzung grobe Verstöße und mehrmalige Abmahnungen, ausgenommen selbstverständlich strafrechtliche Handlungen.
Sehr geehrte Herr H.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht an mich und die darin enthaltenen Erläuterungen über ihre Erlebnisse bei der Pacht ihres Freizeitgrundstückes.
Ohne konkrete Kenntnis des Pachtvertrages ist es uns nicht möglich zu beurteilen, ob von Seiten des Verpächters möglicherweise ein rechtswidriges Verhalten vorliegt. Darüber hinaus ist es uns untersagt Rechtsberatung vorzunehmen. Deswegen würde ich Ihnen empfehlen, sich rechtlich beraten zu lassen. Ihre Forderungen werden wir prüfen.
Mit freundlichen Grüßen, Franziska Brantner