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Franziska Brantner
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Frage von Aaron R. •

Frage an Franziska Brantner von Aaron R. bezüglich Naturschutz

Hallo,
Hier ist eine weitere Frage zum Thema Nachtangelverbot.
Da ihre Plattform keinen Raum für Diskussionen bietet, bin ich gezwungen, immer neue Fragen zu veröffentlichen und auf meine letzte Frage zu verweisen.

Also das Nachtangeln zu verbieten aufgrund von der Störung von Nistplätzen von Vögeln scheint mir nicht sehr plausibel. Es mag durchaus sein, dass in Einzelfällen diese von ihnen geschilderte Situation passiert. Jedoch ist das Nachtangeln mit Sicherheit kein Schwerwiegender Grund für eine Gefährdung von Brutplätzen. Jedenfalls ist mir aus den anderen 15 Bundesländern noch nie eine solche Argumentation zu Ohren kommen. Behauptungen können schnell aufgestellt werden, haben sie auch einen Beweis für ihre Annahme?
Auch die Annahme mit den Zugvögeln scheint mir ziemlich aus der Luft gegriffen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass sich Zugvögel keines Wegs an Nachtanglern stören! Und wenn es doch zu einer Konfrontation kommt, schwimmen diese Vögel einfach wieder auf eine sichere Distanz zurück (ca.20-40m). Zugvögel sind Kontakt mit Menschen gewohnt und das Nachtangeln ist nun wirklich kein Grund für eine Störung. Ich habe schon Zugvögel aus der Hand vor meinem Zelt gefüttert!
Haben sie eine fundierte Begründung für diese Annahme?
Lg
Aaron Roland

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Roland,

bitte entschuldigen Sie meine späte Rückmeldung! Sie können mir gerne stattdessen direkt unter franziska.brantner@bundestag,de schreiben. Zu Ihrer Frage: Zuerst möchte ich gerne nochmal feststellen, dass es kein generelles Nachtangelverbot in Baden-Württemberg gibt. Das Fischen auf Wels, Flusskrebs und Aal ist bis Mitternacht oder bis ein Uhr nachts während der Sommermonate möglich. Zudem genehmigen die oberen Fischereibehörden in begründeten Einzelfällen ein Angeln während der gesamten Nachtzeit.

Außerdem ermöglicht das Nachtangelverbot, ein wirksames Durchgreifen gegen Fischwilderei. Eine allgemeine Zulassung der Nachtfischerei würde eine nächtliche Fischereiaufsicht stark herausfordern und somit dazu beitragen, dass unsere Fischbestände zunehmender Gefährdung ausgesetzt wären.

Mir sind keine Studien bekannt, die sich explizit mit den Auswirkungen des Nachtangelns in Baden-Württemberg befassen. Wie Sie aus eigener Erfahrung schildern, werden nicht alle Vögel gleichermaßen gestört. Zugvögel, die bereits den Kontakt mit Menschen gewohnt sind, sind sicherlich weniger betroffen. Es ist jedoch davon auszugehen und das schildern auch die entsprechenden Expert*innen der Umweltverbände, dass z.B. die Verwendung von Stirnlampen und Lichtern, das Aufstellen von Zelten, die Anfahrt mit Auto o.ä. gerade die Arten verschreckt, die sonst nachts Dunkelheit oder Ruhe brauchen und nicht den ständigen Kontakt mit Menschen gewohnt sind. Das Nachtfischverbot stellt zudem keine wesentliche Einschränkung der allgemeinen Angelfischerei mit z.T. langen Angeltagen von 10 – 18 Stunden dar.

Trotzdem ist die Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts gegenüber des Präsidenten des Landesfischereiverbands von vor ein paar Tagen natürlich zu akzeptieren. Bei der nun voraussichtlichen Anpassung der Landesfischereiverordnung über das zuständige Ministerium für Ländlichen Raum ist es mir ähnlichen wie dem BUND oder dem NABU wichtig, dass ein guter Kompromiss gefunden wird. Mehr Rechte für die Angler*innen bei gleichzeitigem Natur- und Tierschutz, z.B. über eine Ausnahmeregelung außerhalb der Brutzeit. Bei weiteren konkreten Fragen zur Überarbeitung der Landesfischereiverordnung würde ich Sie bitten, sich an meine zuständigen Kolleg*innen im Landtag zuwenden, Reinhold Pix, reinhold.pix@gruene.landtag-bw.de oder Cindy Holmberg, Sprecherin für Ländlichen Raum, cindy.holmberg@gruene.landtag-bw.de.

Mit freundlichen Grüßen
Franziska Brantner

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