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Franziska Brantner
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Frage von Aaron R. •

Frage an Franziska Brantner von Aaron R. bezüglich Naturschutz

Hallo, Ich lebe jetzt seit einem halben Jahr in Heidelberg. Ich bin leidenschaftlicher Angler und liebe es meine Zeit draußen am Wasser zu verbringen. Besonders nachts ist das Erlebnis besonders schön.
Was ich nie verstanden habe ist, wieso in BW das Nachtangeln verboten ist.
Schließlich sind wir Angler die Gruppe der Gesellschaft die am meisten Zeit an Gewässern verbringt, die besten und tiefsten Kenntnisse über die Zusammenhänge des Ökosystems unter Wasser hat und sich zudem auch noch in Vereinen und privat aktiv für den Schutz dieser Gewässer einsetzt.
Bitte nennen sie mir einen vernünftigen Grund für diese Regelung. Mir fällt keiner ein.
Liebe Grüße

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Roland,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich Ihnen gerne beantworte.

Aus meiner Sicht bzw. der meiner Partei spricht vor allem der Natur- und Tierschutz in den Gewässerrandzonen für das Nachtangelverbot. Trotz größter Vorsicht lassen sich beim Angeln Störungen der besonders sensiblen Uferzonen schwer vermeiden, die z.B. bei Vögeln gravierende Folgen haben können. Gerade zwischen Januar und Mai sind diese besonders empfindlich und verlassen teilweise aufgrund einzelner Störungen die bereits vorbereiteten Brutplätze. In der anschließenden Brutphase können sie aufgeschreckt werden, ihre Nester verlassen und die Eier kühlen aus. Dies ist besonders in kalten Nächten äußerst kritisch. Im Spätsommer und Herbst sind die Uferzonen beliebte Rastplätze zahlreicher Zugvögel. Sollten diese aufgescheucht werden, kommt es teilweise zu einem Verlust an Fettreserven, die für den Weiterflug bzw. das Überwintern überlebensnotwendig sind.

Das allgemeine Nachtangelverbot soll daher diese dringend benötigten Ruhephasen für die Lebewesen in den Gewässerrandzonen gewährleisten, zumal bei nachtaktiven Fischen Ausnahmen gelten. Ein Nachtangelverbot an z.B. betonierten Uferstreifen oder Hafenbecken mag zunächst abwegig erscheinen. Eine Alternative zum allgemeinen Nachtangelverbot wäre aber ein schwer umsetzbarer Flickenteppich aus Einzelregelungen.

Ich kann verstehen, dass es frustrierend ist, wenn Regelungen im Sinne des Allgemeinwohls bzw. im Sinne des Tier- und Umweltschutzes negative Auswirkungen auf verantwortungsvolle Personen wie Sie oder Vereine haben. Selbstverständlich möchten wir Grüne den Anglern das Angeln ermöglichen. Einschränkungen erfolgen deshalb nur dann, wenn der Natur- und Tierschutz dies erfordert.

Mit freundlichen Grüßen
Franziska Brantner

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