Frage an Franz Weber von Spengler G. bezüglich Gesundheit
Immer mehr Menschen wenden sich von Groß-Pharma-Arznei ab und vertrauen auf Naturheilmittel und naturnahe Heilmethoden. Mit Erfolg, daher so viele.
Seit April 2011 hat die EU die Naturheilmittel ausgegrenzt- die Ärzte verschreiben sie nicht mehr, es ist für viele Patienten ein Irrwitz, daß sie nicht mehr von der Kasse bezahlt bekommen, was sie gesund macht ohne Gift.
Was meinen Sie dazu, als ökologisch-naturnah lebender Kandidat in Horgenzell, dem Kleinod und im Naturparadies?
Sehr geehrte Frau Spengler,
mit dieser Frage - und dies ist keine Einzelfrage - haben Sie ein Thema angesprochen, das den Menschen in unserem Land schon mindestens 60 (in Worten: sechzig) Jahren ein großes Anliegen ist. Sie wollen keine Bevorzugung, sondern nur eine Gleichstellung der sog. schulmedizinischen und den naturnahen Heilmethoden. Damit verbunden ist die Wahlfreiheit zwischen beiden Richtungen.
Anstatt diese Gleichstellung zu realisieren, werden naturnahe Heilmethoden immer mehr benachteiligt und sogar gesetzlich verboten, wie Sie das richtig mit einer EU-Verordnung vom April 2011 belegt haben. Aus den mündigen Bürgern werden immer mehr hörige Untertanen gemacht. Die sinnvolle Gleichstellung beider Heilrichtungen wird immer unwahrscheinlicher, und die Wahlfreiheit für freie Bürger in einem freien Land - wir erinnern uns sehr wohl an großflächige Wahlplakate aus vergangenen Wahlkampfzeiten - wird zu einer kaum vorstellbaren Farce degradiert.
Merkwürdigerweise gibt es noch weitere Bereiche, in denen Gleichstellung und Wahlfreiheit von unseren Volksvertretern mit Füßen getreten werden: Bei der Kindereziehung haben Eltern faktisch nicht mehr die Wahlfreiheit, wer die Kinder erzieht und wo sie erzogen werden sollen. Die sinnvolle Gleichstellung von Eltern, die sich noch zutrauen, ihre Kinder selbst zu erziehen, mit denen, die sich dafür entscheiden, dass diese Aufgabe an einem andern Ort und von andern Personen erledigt wird, ist schlichtweg nicht mehr zu sehen. Was hier vom Gemeinwesen (Staat) her im Gange ist, widerspricht eklatant den Ausführungen des Grundgesetzes (vgl. GG, Art. 6). Denn dort steht (immer noch) geschrieben: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht." Darf ein Staat in dieser gravierenden Weise gegen seine eigenen Grundsätze verstoßen?
Auch die Gleichstellung der Mütter, die ihre Kinder vor 1992 und danach geboren haben, ist bisher noch nicht realisiert.
So finden wir unschwer noch andere Bereiche, in denen unsere Regierenden konsequent gegen eine Mehrheit der WählerInnen ihre Entscheidungen treffen. Hier sei noch an die Themen Gentechnik, Saatgutverordnung, Hartz IV, Steuererleichterungen - in Wirklichkeit geht die Schere zwischen Arm (Fleißig) und Reich seit ebenfalls ca. 60 Jahren immer weiter auseinander - Fracking und Privatisierung der Trinkwasserversorgung genannt.
Häufig werden solche Wünsche und Forderungen aus der Bevölkerung mit dem Hinweis abgeschmettert: Es ist kein Geld dafür da. - Bei der Rettung der Banken, die ihre Misere ja selbst verschuldet haben, spielte diese Frage allerdings überhaupt keine Rolle.
Die Frage kann hier heißen: Wir unendlich groß ist noch die Geduld der WählerInnen?
Die ÖDP ist die einzige Partei, die laut ihrer Satzung keine Firmenspenden annimmt.
Deshalb kann sie nach so vielen Jahren der Enttäuschung endlich eine Politik für Menschen in unserem Land und nicht für das Kapital machen.
Schöne Grüße
aus dem ebenso schönen Horgenzell
Franz Weber