
(...) Bei der Festlegung der Grenzwerte von Mobilfunkanlagen handelt es sich um eine bundesrechtliche Regelung (26.BImSchV). Nachdem unser Antrag aus Baden-Württemberg (Senkung der Grenzwerte auf ein Zehntel des momentanen Werts in schutzbedürftigen Räumen nach dem Vorbild der Schweiz) im Bundesrat die Mehrheit verfehlt hat, sehe ich derzeit keine Möglichkeit das Thema wieder aufzugreifen. (...)