(...) Bei der Festlegung der Grenzwerte von Mobilfunkanlagen handelt es sich um eine bundesrechtliche Regelung (26.BImSchV). Nachdem unser Antrag aus Baden-Württemberg (Senkung der Grenzwerte auf ein Zehntel des momentanen Werts in schutzbedürftigen Räumen nach dem Vorbild der Schweiz) im Bundesrat die Mehrheit verfehlt hat, sehe ich derzeit keine Möglichkeit das Thema wieder aufzugreifen. (...)
(...) Uns dieser absehbaren Preisentwicklung gewissermaßen auszuliefern, wäre riskant und grob fahrlässig. Deshalb gibt es langfristig keine Alternative zur Energiewende. Ganz im Gegenteil; die Energiewende an führender Position zu gestalten, eröffnet uns neue Perspektiven und Chancen, insbesondere für unsere innovative Industrie. (...)
(...) Aus meiner Sicht wird die Richtlinie bestenfalls bürokratischen Aufwand bedeuten, im schlimmsten Falle würde aber eine Entwicklung zur Beherrschung der Wasserversorgung durch wenige internationale Großunternehmen begünstigt. (...)
(...) In der derzeitig gültigen Fassung der 21. BImSchV sind lediglich bestehende kleine Tankstellen, z.B. Eigenbedarfstankstellen von Gewerbebetrieben, von der Verwendung des Gaspendelverfahrens befreit bzw. müssen dieses spätestens bis zum 01.01.2019 installieren. (...)
(...) Richtig ist aber auch, dass nach Abschluss der Verglasung der hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung eine Neubewertung der zu erwartenden Abfallmengen erforderlich war. Der Betreiber der WAK wurde deshalb bereits im Oktober letzten Jahres vom Umweltministerium aufgefordert, diese notwendige erneute Erhebung der zu entsorgenden radioaktiven Abfälle durchzuführen. (...)