Frage an Franz Untersteller von Vincent S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Untersteller,
die Zapfsäulen, die an Baden-Württembergs Tankstellen zu finden sind, sind auf dem technischen Stand eines Entwicklungslandes. Beim Betanken treten viele giftige Abgase aus, und das verdunstende Benzin wird ungenutzt verschwendet, was den Gesamt-Bezinverbrauch des Landes unnötig erhöht.
In entwickelten Ländern sind normalerweise sogenannte „Enhanced Vapor Recovery Nozzles“ („EVR Nozzles“) vorgeschrieben, die entweichende Benzingase absaugen und zurück in den Vorratstank der Tankstelle befördern.
Wer einmal an einer zeitgemäßen Tankstelle getankt hat, die mit einem solchen System ausgestattet ist, für den sind hiesige Tankstellen eine Zumutung, wenn man stets in einer Benzinwolke stehen muß beim Tanken.
Für wann ist die Einführung moderner Zapfsäulen in Baden-Württemberg geplant?
Mit freundlichen Grüßen
Vincent Spallek
Sehr geehrter Herr Spallek,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In Deutschland (und also auch in Baden-Württemberg) ist die von Ihnen genannte Umrüstung der Tankstellen bereits seit 1993 gesetzlich vorgeschrieben. Die maßgebende deutsche Verordnung für das Gaspendelverfahren (entspricht den EVR Nozzles) an Tankstellen ist die 21. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (21. BImSchV).
Tankstellen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die beim Betanken von Fahrzeugen im Fahrzeugtank verdrängten Kraftstoffdämpfe nach dem Stand der Technik mittels eines Gasrückführungssystems erfasst und dem Lagertank der Tankstelle zugeführt werden. Dies betrifft die sogenannten Ottokraftstoffe. Darunter fallen heutzutage insbesondere die gängigen Kraftstoffsorten „Superbenzin“ und auch z.B. die Kraftstoffsorte „E10“.
In der derzeitig gültigen Fassung der 21. BImSchV sind lediglich bestehende kleine Tankstellen, z.B. Eigenbedarfstankstellen von Gewerbebetrieben, von der Verwendung des Gaspendelverfahrens befreit bzw. müssen dieses spätestens bis zum 01.01.2019 installieren.
Die allermeisten öffentlichen Tankstellen müssen aufgrund ihres jährlichen Durchsatzes das Gaspendelverfahren verwenden. In der 21. BImSchV ist auch vorgegeben, dass die Funktionsfähigkeit der an der jeweiligen Tankstelle installierten Gaspendeleinrichtungen regelmäßig durch Sachverständige zu überprüfen ist.
Da all dies seit 20 Jahren bundesweit und durch Bundesrecht eindeutig geregelt ist, kann ich nicht nachvollziehen, wie Sie zum Ergebnis kommen, dass das Tanken explizit in Baden-Württemberg eine besondere Zumutung sein soll.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Untersteller