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Franz Thönnes
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Frage von Klaus H. •

Frage an Franz Thönnes von Klaus H.

Sehr geehrter Herr Thönnes,

1. es ist mir unverständlich, dass Sie sich in diesem Jahr von 6 Abstimmungen bei dreien nicht beteiligt haben. Hatten Sie zu dazu keine Meinung?
2. Insbesondere zum Bundeswehreinsatz haben Sie immer für eine Fortsetzung gestimmt. Was haben diese Einsätze mit Verteidigung zu tun, die lt. Grundgesetz Grundlage dieser Einsätze haben sollten.
3. Zu den Umweltthemen scheinen Sie auch auf ganzer Linie eingeknickt zu sein. Warum haben Sie gegen das Umweltschutzprogramm 2020 und gegen das Fracking-Verbot gestimmt? Hier scheint mir Ihre Nähe zur Industrie und Ihre Ferne zur Bevölkerung und deren gesundheitliche Zukunft ausschlaggebend gewesen zu sein. Was ist nur aus der SPD geworden?

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Haase
(früheres Mitglied der SPD und der Jusos in Norderstedt)

Portrait von Franz Thönnes
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Haase,

vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch.de. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.

Gut, das Sie Ihren Abgeordneten im Blick behalten. Wie Sie meinem Profil auf www.bundestag.de oder auch hier bei Abgeordnetenwatch.de entnehmen können, bin ich Mitglied des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages. Gerade die Tätigkeit in diesem sowie den Ausschüssen für Europa und Wirtschaftliche Zusammenarbeit, bringt einen erheblichen Aufwand an Auslandsdienstreisen und die Vertretung des Parlaments in internationalen Zusammenschlüssen mit sich. Außenpolitik kann nicht vom Schreibtisch aus gemacht werden.

Zwar versuche ich die Reisen möglichst in sitzungsfreie Wochen zu legen, aber gerade bei von Dritten organisierten Konferenzen oder Gesprächen liegt die Terminierung nicht in meiner Hand. Gerne begründe ich Ihnen, warum ich an einigen namentlichen Abstimmungen in diesem Jahr nicht teilnehmen konnte.

28. Januar 2016: Treffen des Leitungskreises der Ostseeparlamentarierkonferenz, Brüssel
25. Februar 2016: Wintertagung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), Wien
12./13. Mai 2016: Konferenz: „Security in the Baltic Region: Current Developments and the Way Ahead”, Riga

Wenn Sie Interesse an meinen Tätigkeiten haben, können Sie mir gerne eine Freundschaftsanfrage auf Facebook schicken. Hier berichte ich kontinuierlich über meine Aktivitäten. Darüber hinaus informiere ich in meinem Newsletter „Thönnes-Info-Brief“ ausführlich über meine Arbeit. Diesen finden Sie unter „Presse/Aktuelles“ auf meiner Homepage www.thoennes.de.

Zur Frage der Auslandseinsätze: Mit Urteil vom 12. Juli 1994 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr im Rahmen von „Systemen kollektiver Sicherheit“ wie der Vereinten Nationen oder der NATO zulässig sind. Generell bedürfen sie aber vorab der Zustimmung des Deutschen Bundestags. Details hierzu regelt seit 2005 das Parlamentsbeteiligungsgesetz.

Bei der Entscheidung über Auslandseinsätze der Bundeswehr orientieren sich die SPD-Bundestagsabgeordneten am Hamburger Programm, dem Grundsatzprogramm der SPD. Dort heißt es auf Seite 25:

Konflikte können zwar militärisch entschieden, aber niemals nur militärisch gelöst werden. Deshalb verfolgen wir eine Friedenspolitik, die vorrangig auf Vorbeugung gegen Konflikte basiert.

Ein Einsatz der Bundeswehr muss stets in ein Konzept von politischen, diplomatischen, wirtschaftlichen, entwicklungspolitischen und kulturellen Maßnahmen eingebettet sein.

Der Einsatz militärischer Mittel bleibt für uns Ultima Ratio.

Vor diesem Hintergrund habe ich den jeweiligen Anträgen der Bundesregierung, nach vorheriger Beratung im Auswärtigen Ausschuss sowie in der SPD-Bundestagsfraktion zugestimmt.

Zum Bereich der Umwelt- bzw. Energiethemen: Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich zum Thema Fracking klar positioniert: „Wir sagen Nein zum Fracking wie in den USA. Und wir wollen schärfere Regeln und höhere Umwelt- und Gesundheitsstandards bei der Erdgasförderung.“ Eine ausführliche Begründung warum meine Fraktion und ich auch persönlich den Anträgen für ein Fracking-Verbot am 28. April 2016 nicht zugestimmt haben, finden Sie unter folgendem Link: http://www.spdfraktion.de/themen/nein-fracking-usa . Mein Abstimmungsverhalten habe ich auch mit einer persönlichen Erklärung begründet, die dem Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages von diesem Tag oder in gekürzter Form dem Thönnes-Info-Brief III/2016 (Seite 4) zu entnehmen ist.

Ihre Kritik an meiner Ablehnung des „Umweltschutzprogramms 2020“ kann ich nicht nachvollziehen. Es hat meines Wissens keine Abstimmung zu einem Antrag oder Gesetzentwurf mit diesem Titel gegeben. Bereits im Dezember 2014 hat das Bundeskabinett das „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ beschlossen und noch vor der diesjährigen Sommerpause wird im Deutschen Bundestag der „Klimaschutzplan 2050“ debattiert. Aber das „Umweltschutzprogramm 2020“ sagt weder mir noch den thematisch zuständigen Experten der SPD-Bundestagsfraktion etwas. Ohne eine Konkretisierung ihrerseits kann ich deshalb hierzu nichts sagen.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes