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Franz Thönnes
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Frage von Jochen B. •

Frage an Franz Thönnes von Jochen B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Thönnes,

Sie sind sehr ausführlich auf meine Frage zu Waffenexporten eingegangen, vielen Dank dafür. Die Kernfrage, wieso trotz aller Bedenken der Bundesregierung und aller Vorschriften in die arabische Welt fast genau so viele Rüstungsgüter wie in die EU exportiert werden blieb jedoch offen.

Eine Sachfrage habe ich aber noch, zum Thema Lizenzen. HK hat ja in vielen Ländern Fabriken zur Lizenzproduktion. Wie wird die Erteilung von Lizenzen gehandhabt? Sind diese auch genehmigungspflichtig? Und wenn ja, welche Grundsätze gelten dafür? Was mit den Waffen geschieht die mit deutscher Lizenz gefertigt werden kann ja in keinster Weise durch die Bundesregierung kontrolliert werden.Das G3-Gewehr soll ja eine der weltmeit verbreitetsten Waffen sein. Was nützen dann Exportbeschränkungen, wenn sie durch Lizenzen umgangen werden können?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Erläuterungen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bonitz,

vielen Dank für Ihre erneute Frage zu Rüstungsexporten über Abgeordnetenwatch.de.

Die Grundsätze der Rüstungsexportpolitik habe ich Ihnen in meiner Reaktion vom 18. Dezember 2015 bereits dargestellt. Zur weiteren Klarstellung ist am Ende dieser Antwort ein Schreiben von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel verlinkt.

Darüber hinaus zur Lizenzproduktion: Hierfür gilt das gleiche Genehmigungsverfahren wie für den Export von Rüstungsgütern. Die Erteilung wird in der Regel mit Auflagen über die Weiterverbreitung der Waffen verbunden. Wie Sie aber zu Recht ansprechen, ist dies auf Grund der schwierigen Kontrollen vor Ort ein umstrittenes Thema.

Bereits in meiner letzten Antwort habe ich auf einen Beschluss des SPD-Bundesparteitages von Dezember 2015 hingewiesen. Im angenommenen Antrag „Die Zukunft gestalten - Sozialdemokratische Friedenspolitik in einer Zeit neuer Konflikte“ ist folgende Passage enthalten:

„Eine Genehmigung von Lizenzproduktionen deutscher Waffen in Drittländern wird es grundsätzlich nicht mehr geben. Zur besseren Überprüfbarkeit gelieferter Rüstungsgüter werden sogenannte Post-Shipment-Kontrollen für eine effektive Endverbleibskontrolle eingeführt“

Die Umsetzung dieser SPD-Beschlusslage ist aber natürlich von den Mehrheitsverhältnissen im Parlament und dem Verhalten des Koalitionspartners, also von CDU/CSU abhängig. Umso erfreulicher ist es, dass mit den Post-Shipment-Kontrollen bereits ein Teil dieser Passage im März vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes