Frage an Franz Thönnes von Helfried D. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Thönnes,
inzwischen reift in allen Parteien die Einsicht, dass die Einbeziehung von DDR- Flüchtlingen in das RÜG ein verfassungsrechtlich bedenklicher handwerklicher Fehler war, der korrigiert werden muss.
Sie wissen, dass allein zwischen 1992 und 2002 das SGB VI 84 mal novelliert wurde. Vereinfachung und Vereinheitlichung des Rentenrechtes scheiden also als Gründe für die Einbeziehung der Flüchtlinge in das RÜG aus. Auch angesichts der Biografie der DDR- Flüchtlinge ist die Zugrundelegung der durchschnittlichen Bezüge eines westdeutschen Versicherten angemessen.
Es entbehrt jeder Logik, die vom Gesetzgeber zwar nicht beabsichtigte, formal aber beschlossene Gesetzesformulierung deshalb nicht zurückzunehmen, weil evtl. Personen, die durch die geänderte Praxis unberechtigt bessergestellt wurden, sich dann verschlechtern würden. Dies wäre auch keine zwingende Konsequenz. Im Rentenrecht wird vielfach ein Vergleich zwischen verschiedenen Möglichkeiten durchgeführt und die günstigere gewährt.
Beispiel 1: § 44 (2) RÜG lautet: Beginnt der Anspruch auf eine Rente wegen Alters während des Bezugs einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, wird eine Vergleichsberechnung vorgenommen und die höhere Rente geleistet.
Beispiel 2: Nach § 13 Abs.1a BerRehaG ist ebenfalls eine Vergleichsberechnung durchzuführen.
Beispiel 3: In BT- DS 15/604 weisen Sie darauf hin, dass für Bestandsrenten nach dem AAÜG gem. § 307b SGB VI ca. 250000 Vergleichsberechnungen durchgeführt wurden und die jeweils höhere Rente gezahlt wird.
Ein Wahlrecht ist also geübte Praxis.
Es fällt auf, dass es bei Versicherten im Beitrittsgebiet kein Problem ist, nach einer Vergleichsberechnung die jeweils günstigere Rente zu zahlen, während es für DDR- Flüchtlinge angeblich nicht möglich sein soll, zwischen sekundärem RÜG und primärem Bundesrecht FRG, das ihnen bereits rechtsverbindlich zustand, zu wählen.
Können Sie mir das erklären?
M.f.G.
Helfried Dietrich
Sehr geehrter Herr Dietrich,
vielen Dank für Ihre Frage, die Sie mir über Abgeordnetenwatch.de gestellt haben.
Wir haben uns in der Vergangenheit in vielfältiger Art und Weise über das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) ausgetauscht. Sei es durch Briefe, über Abgeordnetenwatch.de oder im persönlichen Gespräch. Zuletzt am 19. Mai 2009 in meinem Bürgerbüro in Bad Segeberg. Dabei haben wir ausgiebig über Ihre Fragen, Anregungen und Kritik diskutiert.
Dass ich Ihr Anliegen ernst nehme, wird sicherlich auch durch meine sehr ausführlichen Antworten zu diesem Themenkomplex auf Abgeordnetenwatch.de deutlich. Auch habe ich Ihr Schreiben, dass Sie mir nach unserem letzten Gespräch in meinem Bürgerbüro zugeschickt haben, beantwortet. In Anbetracht der Tatsache, dass aus meiner Sicht aber bereits alle Argumente ausgetauscht sind und es gegenwärtig keine neuen gibt, werde ich von der Beantwortung weiterer Fragen zu diesem Thema absehen.
Mit freundlichen Grüßen.