Frage an Franz Thönnes von Hans-Peter R. bezüglich Gesundheit
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass der Krankenkassenbeitrag ab 2009 einheitlich 15,5 % betragen soll. Als Entlastung soll der Arbeitslosenversicherungsbeitrag um
0,5 %-Punkte gesenkt werden und das Kindergeld z.B. für die ersten beiden Kinder monatlich um je 10,00 € erhöht werden.
Und wo bleibt der Entlastungsbeitrag für uns Rentner?
Gibt es den Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung noch ?
Sehr geehrter Herr Reuss,
vielen Dank für Ihre Frage, die Sie mir über Abgeordnetenwatch.de gestellt haben.
Der auf Grundlage der Ergebnisse des Schätzkreises vorgeschlagene einheitliche Beitragssatz von 15,5 Prozent für die Mitglieder wird zu einer Entlastung bzw. einer nur minimalen Mehrbelastung der Rentnerinnen und Rentner in der Bundesrepublik Deutschland führen.
Heute zahlen bereits rund 70 Prozent aller Rentnerinnen und Rentner einen überdurchschnittlichen Beitrag, weil sie Mitglied in einer der sogenannten Versorgerkassen (wie AOKen oder Ersatzkassen) sind. Viele ältere Menschen, die zum Beispiel in der AOK Berlin versichert sind, zahlen daher ab Januar 2009 auch mit dem angehobenen Beitragssatz weniger als bisher. Dies trifft im Übrigen auch bei den AOKen in acht weiteren Bundesländern zu. Für die AOK Schleswig-Holstein bedeutet die Entscheidung eine Anhebung um 0,2 Prozent.
Insgesamt aber zahlen etwa 56 Prozent aller Rentnerinnen und Rentner mit dem Beitragssatz 2009 entweder weniger oder maximal 0,1 Prozent von ihrer Rente mehr an die Krankenkassen als bisher. Bei einer gesetzlichen Rente von etwas 1.100 Euro wären das zum Beispiel 1,10 Euro im Monat oder 13,20 Euro im Jahr. Darunter fallen auch die rund 3,4 Mio. Rentnerinnen und Rentner, die bei den beiden großen Ersatzkassen BEK und DAK versichert sind.
Bei weiteren 30 Prozent aller Rentnerinnen und Rentner liegt die Belastung zwischen 0,1 Prozent und 0,5 Prozent, also im gewählten Beispiel zwischen 1,10 Euro und 5,50 Euro im Monat. Gut 13 Prozent aller Rentner sind in Kassen, die für das Mitglied zwischen 0,5 Prozent und 0,95 Prozent teurer werden (5,50 Euro bis 10,45 Euro im Monat).
Es muss ferner festgehalten werden, dass die der Anhebung des Beitragssatzes zugrundeliegende Steigerung der Kosten der medizinischen Versorgung ohne den Gesundheitsfonds mit seinem einheitlichen Beitrag und der fairen Verteilung der Mittel zu einer sehr ungleichen Belastungsverteilung geführt hätte. Die großen Versorgerkassen mit ihren vielen Rentnerinnen und Rentnern hätten ihren Beitrag sicherlich um einen ganzen Prozentpunkt oder mehr anheben müssen, während die „Internetkassen“, die fast nur junge und gesunde Mitglieder versichern, mit einer weitaus niedrigeren Anhebung ausgekommen wären. Die Beiträge wären noch weiter auseinandergegangen. Der unfaire Wettbewerb hätte sich weiter verschärft.
Von einer einseitigen Belastung der Rentnerinnen und Rentner kann anhand der Daten also keine Rede sein. Den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz an dieser Stelle heranzuziehen scheint mir nicht berechtigt. Denn dieser besagt mitnichten, dass Entlastungen oder Belastungen einer Personengruppe in der Gesellschaft automatisch auch auf alle anderen Personengruppen übertragen werden müssen. Wäre dem so, gäbe es für politische Schwerpunktsetzungen keine Spielräume mehr.
Erinnern möchte ich in diesem Zusammenhang aber auch an das im April 2008 beschlossene Aussetzen der sogenannten „Riestertreppe“ um die Renten für die Jahre 2008 und 2009 außerplanmäßig zu erhöhen und die Rentnerinnen und Rentner an der guten gesamtwirtschaftlichen Lage teilhaben zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes