Frage an Franz Thönnes von Hugo H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Thönnes !
Linkspartei, die FDP und Bündnis 90 die Grünen haben inzwischen " Anträge " für ein - einheitliches Renrenrecht - in Deutschland - gestellt.
Meine Frage :
Wann will sich die SPD - die Partei der sozialen Gerechtigkeit -
von ihrem Plan :
" Das es auch in Zukunft zwei ( 2 ) unterschiedliche Rentenberechnungsgrundlagen ( zwei Rentenvölker ) in Deutschland gebel wird , verabschieden ?
Denn 18 Jahre nach der " Herstellung " der Deutschen Einheit ist es nicht mehr - s a c h g e r e c h t - an unterschiedlichen Löhnen und Renten festzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
H.Hoenigk
Ein Westdeutscher - Ostrentner -
Sehr geehrter Herr Hoenigk,
vielen Dank für Ihre neuerlichen Anfragen aus dem Oktober und November 2008, die Sie mir auf Abgeordnetenwatch.de gestellt haben.
In den vergangenen Monaten wurde in der Öffentlichkeit intensiv über die Frage einer Vereinheitlichung der Rentensysteme in Ost und West diskutiert. Dass die unterschiedlichen Rentenwerte in Ost und West auch knapp zwei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung noch Bestand haben, wird in den neuen Ländern vielfach als Diskriminierung empfunden.
Seit der Rentenüberleitung 1992 folgen auch die Renten in den neuen Ländern grundsätzlich den Löhnen im Osten. Deshalb gleichen sich auch die Renten in jenem Maß an, in dem sich die Einkommen der Beschäftigen im Osten an diejenigen im Westen angleichen. Dieser Mechanismus hat den Rentnerinnen und Rentnern in den neuen Ländern über Jahre hohe Rentenzuwächse gebracht. Das Verhältnis der verfügbaren Nettostandardrente im Osten zur vergleichbaren Westrente lag 1990 noch bei rd. 40 Prozent und hat sich seither erheblich verbessert. Nach einer anfangs sehr zügigen Lohndynamik in den neuen Ländern hat sich der Angleichungsprozess seit Mitte der 90er Jahre allerdings deutlich verlangsamt; seit mehreren Jahren beträgt die Relation zwischen Ost- und Westrenten nunmehr rd. 88 Prozent.
Bundesarbeits- und Sozialminister Olaf Scholz wurde daher im Kabinett gebeten, Vorschläge für eine Angleichung der Rentenwerte Ost-West zu prüfen.
Die Angleichung der Rentenwerte, ist allerdings nur ein Teil einer komplexen Materie. So müssen beispielsweise die Auswirkungen einer Angleichung auf die heute noch geltende rentenrechtliche Hochwertung der Löhne in den neuen Ländern oder die unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen beachtet werden. Eine Vereinheitlichung der Rentenwerte betrifft damit nicht nur die Rentner, sondern je nach Ausgestaltung auch die Versicherten und die Steuerzahler in Ost und West.
Wir sind zuversichtlich, dass wir, wenn wir die gebotene Sensibilität und Sachkenntnis walten lassen, eine Lösung werden erreichen können, die die Interessen aller Beteiligten angemessen austariert. Dies erfordert allerdings einen breiten Konsens im Bundestag und im Bundesrat. Deshalb ist es erforderlich, die Diskussion so sachlich wie möglich zu führen, damit am Ende des Prozesses eine Lösung gefunden werden kann, die in Ost und West und damit in Gesamtdeutschland auch in der Zukunft Bestand hat.
Da Sie als politisch interessierter Bürger auch das Thema „Rentenangleichung Ost – West" bereits seit langem in der Presse verfolgen, sind die hier erläuterten Aspekte sicherlich nicht neu für Sie. Ihnen ist damit aber auch die Komplexität der Materie bekannt, die eine ausgiebige Prüfung erforderlich macht, um eine befriedigende Klärung für alle Beteiligten herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes