Frage an Franz Thönnes von Gundhardt L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Thönnes,
seit mehr als 2 Jahren bin ich auf dieser Plattform mit Politikern des Bundestages in Kontakt. Mein Thema ist das FRG. Mit großem Erstaunen muss ich immer wieder feststellen, bei den Antworten, die Sie und die Politiker den Fragestellern geben, wie sehr sie als Bundestagsabgeordnete die DDR als Rechtsstaat, die Sozialversicherung der DDR als Hort der Altersversicherung/-versorgung und Rentenoase darstellen. Sie schrecken auch nicht davor zurück, die sogenannte Freiwillige Zusatzrentenversicherung FZR in höchsten Tönen zu loben. Ganz schlimm wird es aber, wenn Sie Bundesbürgern, die lange vor dem Mauerfall bereits Bundesbürger waren, allerdings in ihrer Erwerbsbiografie DDR-Zeiten aufweisen, nachträglich vorwerfen, dass sie es versäumt haben, in die FZR einzutreten. Diese sogenannte Freiwillige Zusatzrente war SED-Propaganda und mit besonderer Loyalität verknüpft. Glücklicherweise wurde vor einigen Tagen in allen Medien (Presse, Funk, Fernsehen) die neuste Studie von Wissenschaftlern der Freien Universität Berlin veröffentlicht. Schüler wissen nur wenig über die DDR ! Sind es wirklich nur Schüler oder vielleicht auch Bundestagsabgeordnete ?
Sind Sie der Meinung, dass die DDR ein soziales Paradies und keineswegs eine Diktatur war? Halten Sie die DDR für einen Rechtsstaat oder Unrechtsstaat ? War die DDR nicht ein System, welches ihre Bürger hinter Mauer, Stacheldraht, Selbstschussanlagen und Minen gefangen hielt ? Wären Sie bereit, sich mit dem Studienleiter Klaus Schroeder auszutauschen, um auf einen aktuellen Informationsstand zu gelangen ?
Die Gruppe der "Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge" ist an einem Dialog mit Ihnen und der SPD-Bundestagsfraktion interessiert. In der Fuldaer Zeitung unter http://www.fuldaerzeitung.de/646108 können Sie die Gruppe kennenlernen.
mfg G.Lässig
Sehr geehrter Herr Lässig,
vielen Dank für Ihre Frage zur Fremdrentengesetz-Thematik, die Sie mir auf Abgeordnetenwatch.de gestellt haben. Bitte entschuldigen Sie meine verspätete Antwort.
Die Ablösung des Fremdrentengesetzes für Übersiedler durch die Bestimmungen des Renten-Überleitungsgesetzes war bereits Gegenstand eines intensiven Schriftwechsels mit Ihnen. Eine Änderung der Rechtslage ist seitdem nicht eingetreten. Eine neuerliche Stellungnahme zu dieser Thematik wäre daher an dieser Stelle nur wenig sinnvoll, da Ihnen das Thema in seinen Einzelheiten bestens bekannt ist und Wiederholungen insofern unnötig sind.
Es ist jedoch festzuhalten, dass die DDR von unserem Haus keineswegs als Rechtsstaat, als Hort der Alterssicherung oder als Rentenoase bezeichnet wurde. Auch ist nicht die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) in den höchsten Tönen gelobt bzw. denen, die nicht von der FZR Gebrauch gemacht haben, dies zum Vorwurf gemacht worden. Gleichwohl ist es jedoch eine Tatsache, dass diejenigen, die sich in der ehemaligen DDR nicht in der FZR versichert haben, obwohl die Möglichkeit dazu bestand, sich über die Konsequenzen für ihre Altersversorgung bewusst sein mussten. Diejenigen Versicherten, die in die FZR eingetreten sind, haben es weitaus überwiegend aus pragmatischen Gründen getan, nämlich um ein erhöhtes Krankengeld und eine höhere Rente zu erhalten. Es handelte sich also um eine individuelle Interessenabwägung.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes