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Franz Thönnes
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Frage von Ronald O. •

Frage an Franz Thönnes von Ronald O. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Hallo Herr Thönnes!
Mein Autoversicherer schließt vertraglich die Kaskohaftung für z.B. Polen oder Tschechien aus. Selbst jetzt, nach einem Beitritt dieser Staaten als Vollmitglied zur EU bleibt der vor dem Beitritt erklärte Hauftungsauschluß bestehen:
-----schnipp schnapp:-------
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Kraftfahrtversicherung: 660/XXXXXXX-B

Sehr geehrter Herr Obermeier,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Die vorgenommenen Einschränkungen bei Vertragsabschluss sind weiterhin gültig. Die Einschränkung bezieht sich auf die EU-Mitgliedstaaten Stand 01.01.2003. Hierbei werden neue Mitglieder nicht berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HUK24
Die Online-Versicherung
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--------schnipp schnapp -------------

Ich denke, vorsichtig formuliert, das sollte so nicht sein.

Ein Thema für das EU-Parlament?

mit freundlichem Gruß
Ronald Obermeier

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Obermeier,

vielen Dank für Ihre Frage, die Sie mir über Abgeordnetenwatch.de gestellt haben.

In Zeiten eines immer stärkeren Zusammenwachsens Europas erscheint mir der von Ihrer Versicherung vorgenommene Haftungsausschluss nicht mehr zeitgerecht. Zwar ist eine Bewertung des von Ihnen vorgetragenen Sachverhalts ohne vollständige Kenntnisse für mich schwer möglich und ich kann und will auch keine Rechtsberatung durchführen. Nahe legen möchte ich Ihnen aber die AKB 2008 (Allgemeine Bedingungen für die KFZ-Versicherungen – siehe Link). Insbesondere der Punkt A.2.5 könnte für Sie relevant sein und unterstützt Ihre Interpretation.

http://www.bundderversicherten.de/bdv/Versicherungsbedingungen/KFZALLBedingungen.pdf

Sollten Sie diesen Sachverhalt mit Ihrer Versicherung nicht klären können, biete ich Ihnen an sich gerne wieder direkt an mich zu wenden, damit ich den Vorgang mit den entsprechenden Fachpolitikern meiner Partei besprechen kann. Meine Kontaktdaten können Sie meiner Homepage unter - www.thoennes.de - entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes